Erteilung Erbschein etc. - 4 Erben, welche Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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anni22
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#1

17.05.2011, 10:20

Guten Morgen alle zusammen,
hab ein Abrechnung zum Erbrecht zu machen und keine Ahnung, wie ich das anstellen soll. Ist das erste Mal. Hab dazu hier im Forum leider auch keine Antworten gefunden.

Wir vertreten 4 Erben.
Wir (als RA) haben Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt und vom Gericht einen "Gemeinschaftlichen Erbschein" ausgetellt erhalten.
Außerdem haben wir für das Nachlassgericht einen "Wertangabebogen" ausgefüllt, der ausschlielich zur Abrechnung der GK, deren Höhe vom Nachlasswert abhängig ist, dient.

Ferner haben wir ein Nachlassverzeichnis erstellt und sämtliche Korrespondenz mit den Banken, Versicherungen etc. geführt, um diese vom Tod des Erblassers zu informieren und die Konten aufgelöst bzw. Versicherungsverträge beendet.

Was kann man hier abrechnen und mit welchem GW?

Kann ich eine 1,3 GG aus dem GW (=Aktiva - Passiva) berechnen und die Gesamtsumme durch 4 teilen und jedem Erben quasi ein Viertel in Rechnung stellen?

Kann für die Erteilung des Erbscheins eine separate Abrechnung gemacht werden? Hierzu habe ich überall nur Infos gefunden, dass ein Erbschein nur vom Notar beantragt werden kann. Wir sind aber RA und haben den Erbschein auch bekommen. :oops:

Bin für jede Hilfe unendlich dankbar!
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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#2

17.05.2011, 13:04

Hilft dir dieser Link weiter?

http://rsw.beck.de/rsw/upload/RVG/RVG_01_2005.pdf" target="blank
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anni22
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#3

17.05.2011, 14:20

:thx

Hilft auf jeden Fall. Jetzt weiß ich, was ich für die Vertretung im Erbscheinsverfahren abrechnen kann.

Kann man unsere restliche Vertretung der Erben als "Erbauseinandersetzung" bezeichnen?
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#4

16.07.2014, 10:56

Jetzt muss ich leider nochmal den alten Beitrag hoch holen, sorry dafür! :lol:

Meine Frage hierzu wäre jetzt noch, nach welchen Wert rechne ich bei mehreren Erben ab?
Den von einem Erben und dann erhöhe ich entsprechend?

Bin irgendwie gerade total wuschig... :roll:
Liebe Grüße
Diana :wink1
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