Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage bezügl. der Einigungsgebühr.
In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit wurde über zwei unterschiedliche Verfahren, beide rechtshängig, in einem Vergleich verglichen...
Wir wollten die Einigungsgebühr 2x abrechnen, doch die Rechtschutz hält dagegen, da wir nur einen Vergleich haben.
Ich habe jetzt schon viel im Internet und in Büchern rumgesucht, finde aber nichts passendes. Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Einigungsgebühr; 2 rechtshängige Verfahren in 1 Vergleich
- Carmenzita
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gibts denn keinen Kommentar dazu?
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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ich finde immer nur etwas über nicht anhängige Sachen.. in diesem Fall ist das aber nicht so, wie gesagt, es sind zwei verschiedene rechtshängige Verfahren, nicht verbunden, die in einem Vergleich verglichen wurden...
ja, ich gebe zu, es ist schwer zu finden. habs auch grad nicht gefunden.
hast du einen <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> da, so dass ich dir einfach die Stelle sagen kann,wo es steht?
hast du einen <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> da, so dass ich dir einfach die Stelle sagen kann,wo es steht?
- Adora Belle
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Die Formulierung ist "nicht in diesem Verfahren anhängig". Ist auch bloß ein Mehrvergleich, fast wie jeder andere.
ja sicher, ich finds aber schon bisschen kompliziert, weil man ja im Verfharen B dann was abziehen muss. Also so aus dem Ärmel geschüttelt ist das mE nicht
- sunshine24
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Schau mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=33541" target="blank
Da hab ich unter #4 schonmal ausgeführt, wie das zu berechnen ist.
Und die RSV hat Recht, es gibt nur einmal die Einigungsgebühr.
Da hab ich unter #4 schonmal ausgeführt, wie das zu berechnen ist.
Und die RSV hat Recht, es gibt nur einmal die Einigungsgebühr.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!