Einigungsgebühr; 2 rechtshängige Verfahren in 1 Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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loori
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#1

13.05.2011, 15:30

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage bezügl. der Einigungsgebühr.

In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit wurde über zwei unterschiedliche Verfahren, beide rechtshängig, in einem Vergleich verglichen...

Wir wollten die Einigungsgebühr 2x abrechnen, doch die Rechtschutz hält dagegen, da wir nur einen Vergleich haben.

Ich habe jetzt schon viel im Internet und in Büchern rumgesucht, finde aber nichts passendes. Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet! :thx
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Carmenzita
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#3

13.05.2011, 15:35

gibts denn keinen Kommentar dazu?
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#4

13.05.2011, 15:36

ich finde immer nur etwas über nicht anhängige Sachen.. in diesem Fall ist das aber nicht so, wie gesagt, es sind zwei verschiedene rechtshängige Verfahren, nicht verbunden, die in einem Vergleich verglichen wurden...
gkutes

#5

13.05.2011, 15:51

ja, ich gebe zu, es ist schwer zu finden. habs auch grad nicht gefunden.
hast du einen <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> da, so dass ich dir einfach die Stelle sagen kann,wo es steht?
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Adora Belle
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#6

13.05.2011, 16:15

Die Formulierung ist "nicht in diesem Verfahren anhängig". Ist auch bloß ein Mehrvergleich, fast wie jeder andere.
gkutes

#7

13.05.2011, 16:25

ja sicher, ich finds aber schon bisschen kompliziert, weil man ja im Verfharen B dann was abziehen muss. Also so aus dem Ärmel geschüttelt ist das mE nicht
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#8

13.05.2011, 16:29

Schau mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=33541" target="blank
Da hab ich unter #4 schonmal ausgeführt, wie das zu berechnen ist.
Und die RSV hat Recht, es gibt nur einmal die Einigungsgebühr.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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