Hallo. Bin mir unsicher, was für ein Auftrag vorliegt. Soll jetzt gegenüber Mdt abrg. Unser Mdt hat uns die gegen ihn erlasse und zugestellte einstweilige Verfügung übersandt. Wir haben bei Gericht Vertretung angezeigt und die Übersendung der Antragsschrift beantragt. Dann haben wir noch den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten. Den haben wir geprüft und an den Mdt geschickt. Wir haben die Antragsschrift und eV für den Mdt geprüft und bewertet. Ihn über alles aufgeklärt und den geforderten Auskunftsanspruch mit ihm durchgesprochen. Dann haben wir die Auskunft gegenüber der Gegenseite für unseren Mdt erteilt.
Ist es nun ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Auftrag? Wie seht ihr das. Für eine schnelle Beurteilung wäre ich Euch dankbar. GLG
Welcher Auftrag liegt vor RVG?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 04.05.2011, 14:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 04.05.2011, 14:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
danke euch, würde ich auch denken. aber dann ja maximal eine 0,8 Gebühr nach 3101, da ja keine Sachanträge (Vertretungsanzeige gehört ja nicht dazu) gestellt wurden. ist aber ganz schön wenig dann für den aufwand. könnte man noch was anderes abrechnen für das auskunftserbringen außergerichtlich gegenüber dem gegner? lg, danke
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 04.05.2011, 14:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Keiner eine Idee??? ![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, dann kommen keine außergerichtlichen Gebühren in Frage, leider
ihr hättet schon was beantragen müssen, um eine 1,3 zu verdienen![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
ihr hättet schon was beantragen müssen, um eine 1,3 zu verdienen
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)