Hallo Ihr lieben Renos,
muss ich eigentlich den Anspruch nach § 836 III ZPO ausdrücklich pfänden oder habe ich den Anspruch bei Kontopfändung automatisch. Habe diesen Auskunftsanspruch ehrlich gesagt noch nie geltend gemacht, aber diesmal könnte es sich lohnen. Konto habe ich schon gepfändet, frage mich eben nur, ob ich den Schuldner jetzt direkt anschreiben und den 836er anführe oder ob ich nen neuen PfüB rausschicken muss, in dem ich den 836er ausdrücklich mitpfände.
LIeben Dank für Eure Antworten!!