Seite 1 von 1

Abrechnung Beschwerde Fam-Sache

Verfasst: 06.05.2011, 10:26
von Mina20
Hallo,

ich hab hier ne Sache abzurechnen und komm irgendwie nich weiter...

Also wir haben für unseren Mandanten die Scheidung eingereicht... Scheidung wurde auch beschlossen und die Gegenseite hat gegen diesen Scheidungsbeschluss Beschwerde eingelegt und beantragt das er aufgehoben wird.

Gericht hat die Beschwerde zurückgewiesen und dem Gegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Wie rechne ich hier ab? Normale Beschwerdegebühr (Nr. 3500) ? Ich hab nämlich irgendwo gehört, dass man in solchen Familiensache bei Beschwerden auch eine andere Gebühr abrechnen kann (oder muss). Ist hier ggf. auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3513 entstanden?

Wäre für Hilfe echt dankbar :D

Re: Abrechnung Beschwerde Fam-Sache

Verfasst: 06.05.2011, 10:32
von Liesel
Die Beschwerdeverfahren in FamFG-Sachen sind analog zur Berufung abzurechnen.

Re: Abrechnung Beschwerde Fam-Sache

Verfasst: 06.05.2011, 10:40
von Mina20
also 1,6 nach 3506 ? Und wie ist es mit der Terminsgebühr (3513)? Kann man die auch abrechnen?

Re: Abrechnung Beschwerde Fam-Sache

Verfasst: 06.05.2011, 10:41
von niva
Nein, 3200 und wenn ein Termin stattgefunden hat 3202.

Re: Abrechnung Beschwerde Fam-Sache

Verfasst: 07.05.2011, 23:37
von Pepsi
:zustimm

das ist das schöne an unserer Gesetzesreform, das alles immer so logisch ist

Re: Abrechnung Beschwerde Fam-Sache

Verfasst: 15.12.2021, 12:01
von rena
Hallo liebes Forum, was gilt hier denn für die Gerichtskosten? 3,0 Nr. 1120 oder 4,0 Nr. 1130 FamGKG???