Vom Insolvenzverwalter beauftragt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_B
Foren-Azubi(ene)
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#1

05.05.2011, 10:53

Hallo zusammen!

Wir wurden von einem Insolvenzverwalter beauftragt, zwei gerichtliche Verfahren für ihn wahrzunehmen. In beiden Verfahren haben wir Gerichtstermine wahrgenommen. Wir haben aber nur in einem Verfahren einen SS gefertigt.

Rechne ich hier ganz normal die 1,3 VG und 1,2 TG ab oder ist hier etwas besonderes zu beachten?

Vielen Dank & Liebe Grüße
BabyBen

#2

06.05.2011, 13:23

Abrechnung erfolgt wie bei jedem anderen Mandanten auch, wenn Du das wissen willst. Es gibt da keinen Unterschied.
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