Freihalteanspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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darksky
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#1

26.04.2011, 15:58

Hallo,
was ist ein Freihalteanspruch??

wir haben eine Klage eingereicht, RA-Kosten als Nebenforderung geltend gemacht, der Schuldner hat nun an den Gläubiger direkt einen Teil bezahlt.
das haben wir dem gericht mitgeteilt.
Das Gericht schreibt nun "das Gericht weist daraufhin, dass hinsichtlich der RA Kosten bislang nur ein Freihalteanspruch schlüssig vorgetragen ist."

Was bedeutet dies? Ich finde noch nicht mal eine Definition vom Freihalteanspruch. Muss ich hier etwas veranlassen? Wenn ja was?

Noch ein Problem: Heute ist Fristablauf und mein Chef weiß net wie ers formulieren sollte, hats mir aufn tisch geknallt, ich soll mal im Formularbuch suchen.... Er kommt nachher zum unterschreiben wieder.... Args...
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Xuka
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#2

26.04.2011, 16:21

Gemeint ist ein Freistellungsanspruch.

Euer Mandant hat die von euch in der Klage geltend gemachten RA-Kosten noch nicht bezahlt oder ihr habt nichts entsprechendes vorgetragen. Demzufolge ist eurem Mandanten auch noch kein Schaden entstanden, den der Gegner zu erstatten hat. Allerdings hat euer Mdt. einen Freistellungsanspruch hinsichtlich der RA-Kosten gegenüber dem Beklagten. Sobald euer Mandant eure RA-Kosten zahlt, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch.
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