Kostenrechnung Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Paulchen2001
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#1

20.04.2011, 17:13

Hallo, :oops:

ich habe hier ein Problem bei der Abrechnung in einer sozialgerichtlichen Angelegenheit. Und zwar war der Fall folgender: Mandant hat uns beauftragt gegen Bescheid des Rhein-Kreises Widerspruch einzulegen, da dieser die Erhöhung des Grades der Behindertung abgelehnt hat. Unserem Widerspruch wurde nicht abgeholfen, Sache wurde an Widerspruchsstelle weitergeleitet. Sodann erging Widerspruchsbescheid Bezirksreg. Münster, dass Wierspruch gegen Bescheid zurückgewiesen wird. Sodann haben wir Klage beim Soz.Gericht eingereicht. Es wurde Beweis angeordnet durch SV-Gutachten, welches zu Ungunsten unseres Mandanten ausfiel. Sodann haben wir die Klage zurückgenommen. Hauptsache wurde für erledigt erklärt.

Ich würde jetzt nach Rahmengebühren so abrechnen:

2400 VV RVG 250,00 € (für Einlegung des Widerspruches)
3103 VV RVG 170,00 € (für Verfahren vor Soz.Gericht/vorher. Vertretung im außergerichtl. Verf.)
+ Ausl. u. Mwst.

Bin mir aber nicht sicher - kann mir vielleicht jemand einen Tip geben?

Danke Paulchen2001 :thx
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Liesel
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#2

20.04.2011, 17:43

Sofern vor Rücknahme der Klage keine Verhandlung stattgefunden hat, ist deine Abrechnung korrekt.
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Garfield2805
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#3

21.04.2011, 08:50

Sehe ich auch so - wobei man hier begründen müsste, warum man die Schwellengebühr nach Nr.2400 VV RVG um 10,00 € überschreitet.
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