Anerkenntnisbeschluss Familiensache - Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunrise
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#1

20.04.2011, 11:54

Hallo,

wir hatten bei Gericht beantragt, dass Tochter sämtliche Einkünfte offenbaren und belegen muss.

- schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet
- Tochter nahm sich Anwältin, welche den Auskunftsanspruch des Antragsstellers anerkennt
- Gericht schrieb Gegenanwältin, ob Antrag zu 1 (Auskunftsantrag) oder auch Antrag zu 2 (Beleganspruch) anerkannt wird
- es erging jetzt Anerkenntnisbeschluss

wonach die Gegnerin verurteilt wird Einkommen nachzuweisen und zu belegen und die Kosten zu tragen hat.

Kann ich neben der Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr festsetzen?
Laut § 307 Abs 2 ist ja mit Anerkenntnisurteil entschieden worden.

LG
Zaubermaus007
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#2

20.04.2011, 11:57

Ja, s. Nr. 3104 VVRVG
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#3

20.04.2011, 12:02

ok danke :D
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#4

20.04.2011, 12:25

nochmal ne andere sache. wir hatten mitten im gerichtl. verfahren eine ema anfrage der gegnerin gemacht.
kann ich doch mit reinnehmen oder?
3100
3104
7002
7008
ema-kosten

??
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Liesel
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#5

20.04.2011, 12:29

Jep, allerdings mußt du auf die Gebühr ebenfalls die MwSt berechnen.

3100
3104
7002
EMA-Gebühr
7008
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#6

20.04.2011, 12:34

oh das wusste ich noch nicht...
kannst du mir das vielleicht begründen?? :thx
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#7

20.04.2011, 12:43

Hast PN. :wink:
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