Erinnerung gegen Beschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
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#1

19.04.2011, 11:44

Hallo zusammen,

wir haben gegen einen Beschluss Erinnerung eingelegt. Der Erinnerung wurde abgeholfen (das Gericht hat den Beschluss falsch erlassen). Kann ich dann jetzt dem Staat die Gebühren dafür in Rechnung stellen?
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Liesel
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#2

19.04.2011, 11:46

Nö. Gegen welchen Beschluß habt ihr denn Erinnerung eingelegt?
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#3

19.04.2011, 14:08

Es ging in einer Strafsache um eine Quotelung. Die Staatskasse hatte 40% der Kosten zu tragen und hat auch unsere Kosten in der Höhe gezahlt. Dann haben die aber unsere RE wieder auf den Betrag für den Mandanten drauf gehauen. Das war ja falsch und deshalb haben wir Erinnerung eingelegt, der dann abgeholfen wurde.
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#4

21.04.2011, 09:31

Weiß keiner was, oder war nö schon die endgültige Antwort? :oops:
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#5

21.04.2011, 11:09

Die Abhilfe müßte auch eine Kostenentscheidung enthalten. Ich wüßte aber jetzt so spontan gar nicht, welche Kosten da angefallen sein sollten.
angel80

#6

27.04.2011, 10:06

Hallo erstmal,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...
Ich hab hier nen KFB (SozR), bei dem ich Erinnerung einlegen will. Wir haben einen KFA gemacht, mit Kosten im WS-Verfahren und Klageverfahren. Das Gericht hat aber die Kosten des WS-Verfahrens abgesetzt, mit der Begründung: wir haben einen Widerspruch geschrieben und am gleichen Tag einen ER-Antrag gestellt. Deshalb hätte es kein Widerspruchsverfahren gegeben und die Kosten wären nicht entstanden.

Nun weis ich nicht so recht, ab wann man denn vom WS-Verfahren spricht. Ich meine, reicht nicht schon der WS aus, um sich in diesem Verfahrens zu befinden. Dann wäre auch unser KFA diesbezgl. richtig gewesen. Es gab ja schließlich auch einen WS-Bescheid. Kann mir ja jemand weiterhelfen ? :nachdenk
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