Beratungshilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Snoops
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 418
Registriert: 18.04.2011, 09:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

19.04.2011, 09:06

Guten Morgen,

ich habe an das Gericht das Formular für die Erstattung unserer Gebühren bezüglich Beratungshilfe eingereicht. In dieser Angelegenheit habe ich eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 abgerechnet, da wir unseren Mandanten nicht nur beraten sondern darüber hinaus die Gegenseite unter Fristsetzung angeschrieben haben.

Nun habe ich ein Schreiben vom Gericht erhalten: "...in vorliegender Sache wird um Vorlage eines Tätigkeitsnachweises nach Nr. 2503 VV RVG gebeten".

Was wollen die denn haben? Ich kann dem Gericht ja nicht das Schreiben an die Gegenseite schicken (Mandantengeheimnis).
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

19.04.2011, 09:08

Du mußt zum Nachweis des Anfalls der 2503 ein Schreiben an die Gegenseite vorlegen. Woher soll das Gericht denn sonst wissen, daß ihr nach außen hin tätig gewesen seid?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#3

19.04.2011, 09:10

ich schicke immer den (sofern es mehr war als nur ein Schreiben an die Gegenseite) den gesamten Schriftverkehr in Kopie mit
Bild

Bild
Snoops
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 418
Registriert: 18.04.2011, 09:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

19.04.2011, 09:13

Mein Chef ist der Meinung, dass ich das Schreiben nicht an das Gericht schicken kann, weil das Mandantengeheimnis gewahrt werden muss.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

19.04.2011, 09:14

Da irrt dein Chef. :wink:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

19.04.2011, 09:24

und es muss auch nicht der gesamte Schriftverkehr sein, das erste Anschreiben reicht :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Snoops
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 418
Registriert: 18.04.2011, 09:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#7

19.04.2011, 09:27

Chefs... :roll:
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#8

19.04.2011, 16:23

ich praktiziere es mittlerweile so, dass ich mit dem antrag die gesamte handakte hinschicke :) spart fragen und läuft perfekt. in diese kleine spalte schreibe ich immer rein "siehe handakte".

auf die handakte mache ich immer brav nen DIN-A4 Zettel: bitte nach Festsetzung Handakte zurück an ... Stempel drunter - fertig.

die wollten nämlich von uns auch ständig nachweise nachweise nachweise...

und die akte kriegt man unversehrt zurück. viel mehr ärgert es mich, dass die lahmen behörden echt fast 2 monate vom einreichen bis zur bezahlung brauchen. selbst wenn die gebühren festgesetzt wurden vergeht manchmal noch ein monat oder mehr.

lg hanna
muggel09
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 06.08.2008, 12:46
Wohnort: Essen

#9

19.04.2011, 16:26

Ich schicke meist auch mehr mit als das erste Schreiben, denn sonst kommen immer wieder Rückfragen.

Bei uns dauert es zur Zeit auch "ewig", bis das Geld kommt. Habe mir jetzt angewöhnt, nach 6 Wochen zu erinnern und siehe da, das Geld kommt. Es gibt wohl eine neue Software, deshalb dauert es länger.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

19.04.2011, 16:28

Na, meine letzten BerH-Abrechnungen kamen gespenstisch schnell, innerhalb von weniger als 10 Tagen ab Datum der Abrechnung. :shock:
Antworten