Abrechnung Aufgebotsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Konrad
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#1

19.04.2011, 07:13

Hallo,

wir haben ein Aufgebotsverfahren betrieben zur Kraftloserklärung eines Grundschulbriebes. Der Ausschließungsbeschluss liegt nun vor. Die Grundschuld lief über 25.000,00 EUR. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich hier eine 1,0 Verfahrensgebühr nach 3324 abrechnen kann aus dem Wert der Grundschuld, also aus 25.000,00 EUR?

Habe mir schon andere Themen angeschaut, da wurden die Gebühren nach KosO abgerechnet, wir waren hier aber nicht als Notar sondern als Anwalt tätig.

Kann mir jemand einen Tipp geben?

Gruß Konrad
sunni-bb
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#2

19.04.2011, 09:13

Genau! Du rechnest eine 1,0 Verf.-Geb. nach 3324 aus 25.000 € ab :wink:
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