Verfahren vor dem LAG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Steffi_B
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 02.06.2009, 15:21
Wohnort: Hamburg

#1

14.04.2011, 14:14

Hallo zusammen!

Wir haben vor dem Arbeitsgericht ein Urteil erwirkt, wonach der Kläger (Gegenseite) die Kosten zu tragen hat. Dieser ist in Berufung gegangen. Jetzt haben wir uns außergerichtlich geeinigt und gegenüber dem LAG den Rechtsstreit für erledigt erklärt.

Es geht mir nur um die GK. Im Beschluss steht: Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Da wir den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben, fallen für die zweite Instanz 2,4 Gerichtsgebühren an oder? Und müssen wir auch die Gerichtskosten der ersten Instanz teilen?

Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#2

14.04.2011, 15:50

Nur ganz schnell: In I. Instanz sind da Gk angefallen? Zahlt man ja in I. Instanz nicht ein.
gkutes

#3

14.04.2011, 16:58

ich denke, hier kommt doch eher GKG Nr. 8222 in Betracht, also 1,6 Gebühren. Die 2,0 der ersten Instanz müssen mE auch geteilt werden.
Es steht doch sicher da "Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben"
Antworten