Abrechnung Verfahrenspfleger

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nili
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#1

13.04.2011, 10:29

Hallo Ihr Lieben,

also heute habe ich eine Abrechnung bekommen, die ich machen soll, von der ich überhaupt keine Ahnung habe.

Und zwar ist mein Chef zum Verfahrenspfleger bestellt wurden. Es gibt aber auch noch extra eine Betreuerin. Nun soll ich die Verfahrenspflegschaft abrechnen und habe keine Ahnung. HAbe schon viel gelesen. Auch hier aber bin mir nicht sicher. Weiß auch nicht wie das aussehen soll. Kann mir jemand helfen.

Nach welchem § rechne ich ab. Habe hier § 3 VBVG oder 4 VBVG. Weiß nicht nach welchem das für einen Rechtsanwalt gilt.

ICh bitte um dringende Hilfe :)

Gruß Nili
Smile
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#2

13.04.2011, 10:31

Hallo,

ich rechen immer das ab:

Gebühr gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VBVG (1 Stunde á 33,50 €) Verfahrenspflege

Hoffe ich konnte dir helfen?!
Nili
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#3

13.04.2011, 13:18

nu das ist schon mal ein Anfang. Danke dir :)
Nili
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#4

13.04.2011, 13:23

Hast du noch ein grobes Muster? Mache ich das wie eine Kostenfestsetzung?
Smile
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#5

13.04.2011, 20:07

Nein, hab kein Muster zur Hand...

Ist nur diese Gebühr plus Umsatzsteuer...

mehr gibts da nicht:)

Schreibst einfach wie eine normalen Rechnung und dann ab ans zuständige Gericht:)
Tinu
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#6

17.08.2011, 09:42

Hallo ihr Lieben,

ich lese mich hier gerade fleißig durch das Thema "Verfahrenspfleger". Wir haben jetzt zum ersten Mal in unsere Kanzleigeschichte einen Verfahrenspflegschaft erhalten (*trommelwirbel*) und ich habe fast keine Peilung von der ganzen Sache. Dank euch habe ich mir nun schon einiges angelesen und die entsprechenden Gesetzte gezogen. Eine Frage brennt mir aber noch unter den Nägeln.

Kann ich Kopiekosten abrechnen?
Kann ihr Fahrtkosten abrechnen?
Kann ich gesonderte Postpauschale (also jeder Brief einzeln) abrechnen?

Oder ist das alles in den 33.50 € abgegolten?

Ich danke euch für die Antwort!!

Ganz liebe Grüße Tinu
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." - Berthold Brecht
Smile
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#7

17.08.2011, 14:38

Hallo Tinu,

Kopiekosten kannst du extra mit 0,15 € je Seite ansetzen.

Wegen den Fahrtkosten kann ich nichts genaues sagen. Wir bestellen die betreffenden Parteien meist zu uns in die Kanzlei :)

LG
Tinu
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#8

18.08.2011, 14:55

:thx
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Lilli555
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#9

18.08.2011, 16:43

Hallo,
also die Tätigkeiten können mit 33,50 € die Stunde abgerechnet werden. Kopien mit 0,15 € pro Seite, Fahrtkosten 0,30 € pro km, Briefe einfach das entsprechende Porto und es können auch Telefon und Fax die entsprechenden Kosten abgerechnet werden.
Ich mache einfach immer eine Aufstellung mit der Tätigkeit und dann die entsprechenden Minuten/Stunden und Kosten und mache dann noch eine Tabelle, in der ich alles zusammen rechne. Dazu dann die Steuer und das wars.
Liebe Grüße
Smile
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#10

19.08.2011, 12:08

Hallo Lilli,

geht das bei eurem Gericht immer so durch? Ich habe einmal versucht, Portokosten extra abzurechnen, da wurde mir mitgeteilt, dass diese in der Pauschale enthalten sind. Hast du dafür vielleicht eine Rechtsprechung?
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