Abrechnung eines ruhenden Verfahrens

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

12.04.2011, 15:04

Hallo,

ich hab da eine Gerichtssache von 2006. Dort waren wir tätig. Die Gegenseite hat im Laufe des Prozesses Insolvenz angemeldet, das Verfahren ruhte. Wir haben die Akte abgerechnet und vorläufig abgelegt. Wir haben hier eine 1,3 VG + Auslagen und 16 % Mwst abgerechnet.

So dann hat uns der GA des Insolvenzverwalters angeschrieben, dass er sich vergleichen will oder er ansonsten den Prozess fortführen wird . Wir traten in Vergleichsverhandlungen, haben auch mit der Gegenseite telefoniert. Nichts ist passiert. Das war vor einem Jahr und ich soll ich die Akte jetzt wieder abrechnen und ablegen.

Normalerweise müsste ich doch jetzt die
1,3 Vg +
1,2 TG (wegen Gespräche mit der Gegenseite)
Auslagen
19 % Mwst
abzüglich dem, was damals schon gezahlt wurde

abrechnen, oder hab ich grad nen denkfehler :)

lg Tine
Feierabend
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#2

12.04.2011, 15:10

Nein, ich würde es auch so machen. Hatte kürzlich erst einen ähnlichen Fall und hab das dann auch so gehandhabt.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
sansibar
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#3

12.04.2011, 15:22

:dafuer
Grüße - sansibar
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butterflybabe
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#4

12.04.2011, 15:28

Würd ich ebenfalls so machen :)
gkutes

#5

12.04.2011, 16:07

früher galt darüf mal noch §15 Abs 5. Jetzt aber wohl leider nicht mehr :(
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