Abrechnung Familienrecht Scheidung + VA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Myszka
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#1

12.04.2011, 10:58

Hallo Ihr Lieben,

kenne mich im Familienrecht so gar nicht aus. Jetzt soll ich eine Kostennote fertigen 
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Scheidung, VA wurde in der mündlichen Verhandlung abgetrennt.

Vorschussrechnungen sind schon in der Scheidungssache raus.

Wie rechne ich jetzt ab? Verfahren + Termin in Sachen Scheidung und Verfahren + Termin in der VA Angelegenheit?

Danke
Zaubermaus007
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#2

12.04.2011, 11:27

Ich würde für Scheidung und VA abrechnen, wenn du für den VA schon einen vorläufigen Wert hast. VG und TG nach den addierten Werten und Vorschuss abziehen.
Myszka
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#3

12.04.2011, 11:42

Wenn ich es einzeln abrechne dann kriege ich ja mehr raus.
Ist nur die Frage ob das so korrekt wäre.
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Liesel
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#4

12.04.2011, 11:46

Du kannst nicht aus den getrennten Werten abrechnen.
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Myszka
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#5

12.04.2011, 12:27

Hm, also doch nur eine Verf. + Terminsgeb. aus beiden Werten?

Was wäre denn wenn das Scheidungsverfahren in Kürze endet und der VA aber noch 2 Jahre läuft. Sind die Kosten damit abgedeckt?
Zaubermaus007
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#6

12.04.2011, 12:31

Ja, der VA bleibt trotz Abtrennung Folgesache... Du kannst später nur noch was abrechnen, wenn der Wert des VA sich erhöht und du einen Gebührensprung hast. Aber die bereits erhaltenen Gebühren musst du abziehen.
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