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Abrechnung in Strafsache bei Freispruch

Verfasst: 08.04.2011, 09:51
von Sungirl
Guten Morgen,

ich soll eine Strafsache abrechnen.

Anwalt war als Pflichtverteidiger beigeordnet. Im Termin wurde der Mandant freigesprochen.

Abtretungserklärung des Mandanten liegt vor.

Soooo, rechne ich jetzt mit der Wahlverteidigergebühren ab?????

Re: Abrechnung in Strafsache bei Freispruch

Verfasst: 08.04.2011, 09:53
von Adora Belle
Jep.

Re: Abrechnung in Strafsache bei Freispruch

Verfasst: 08.04.2011, 10:09
von Sungirl
Ganz ganz sicher! :D

Re: Abrechnung in Strafsache bei Freispruch

Verfasst: 08.04.2011, 10:28
von Adora Belle
Ist das ne Frage? Ja, ganz ganz ganz dolle wirklich sicher. :mrgreen: KFA über Wahlanwaltsgebühren mit Verzinsung ab Antragseingang, Verzicht auf PV-Vergütung, Erklärung zum Vorsteuerabzug und Abtretungserklärung des Mandanten. Und los!

Re: Abrechnung in Strafsache bei Freispruch

Verfasst: 08.04.2011, 12:31
von Sungirl
:thx :thx :thx :thx

Re: Abrechnung in Strafsache bei Freispruch

Verfasst: 17.01.2012, 12:32
von Marlene
Ich hätte eine Frage an Euch, da ich nicht sooft im Strafrecht abrechnen muss:

RA war Pflichtverteidiger vor dem Amtgericht. STA hat Berufung eingelegt, dann wurde der Mandant beim Landgericht freigesprochen.

Nun rechne ich ab Wahlanwaltsgebühren für das Berufungsverfahren. Jetzt meine Frage: Gilt dies dann nach Freispruch auch für das Verfahren (Pflichtverteidigergebühren abgerechnet) vor dem Amtsgericht rückwirkend in I. Instanz??

Danke Euch für eine schnelle Antwort

Re: Abrechnung in Strafsache bei Freispruch

Verfasst: 17.01.2012, 12:35
von Adora Belle
Ja, gilt für das gesamte Verfahren. Entsprechend sollte auch die Kostenentscheidung lauten. Anders ist das nur, wenn die Kostengrundentscheidung die Erstattung einschränkt.