KfA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

01.04.2011, 15:38

Hallo,

ich soll einen KfA stellen. Im Urteil heißt es: Die Kosten des Rechtsstreit haben die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 % zu tragen. Stwt: 2.667,03. Für einen Teil des Streitwertes, nämlich 834,94, bekommt der Beklagte lt. BEschluss PKH.

Wie rechne ich das ab? Ganz normal nen KfA und das Gericht macht die restliche Arbeit? Oder muss ich was beachten?

:thx

maka2
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#2

01.04.2011, 15:39

Vertretet ihr den Beklagten mit PKH?
[size=85]capture life - create art[/size]
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#3

01.04.2011, 16:17

Tja, das sollte ich wohl dazu sagen :oops:

Wir vertreten die Klägerin

:thx

maka2
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

01.04.2011, 17:46

Aha, das war eine entscheidende Info. :mrgreen:

Ihr habt also die kleine Quote der Kosten zu tragen und damit in aller Regel auch einen Kostenerstattungsanspruch. Da auf eurer Seite die PKH keine Rolle spielt, musst Du nur einen stinknormalen KAA einreichen und möglichst alle Kosten erwischen, die ihr gelten machen könnt. :wink: Die Kostenausgleichung nimmt das Gericht im zu erlassenden KFB vor.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#5

01.04.2011, 18:15

:thx

Super! Manchmal ist es doch einfacher als wie man denkt :P

Vielen, vielen :thx

Ein schönes WE
maka2
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#6

01.04.2011, 18:20

Jetzt hab ich doch noch ne Frage...bezüglich Streitwert

Wenn er für 834,- € PKH bekommt, interessiert mich das beim KfA? Oder mach ichs mim Streitwert genauso? Einfach ganz normal bearbeiten und Gericht macht den Rest???? :?

:thx

maka2
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#7

01.04.2011, 18:26

Die PKH-Teilbewilligung hat Dich nicht zu interessieren, wenn Du auf der Gegenseite stehst. Das bedeutet doch nur, dass er seine Anwaltsgebühren nur aus EUR 834 aus der Staatskasse erstattet erhält und den Rest auch noch selbst zahlen darf.
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#8

01.04.2011, 20:53

Vielen Dank! Sollte eigentlich klar sein.... :roll:

Bin immernoch schnell verunsichert, da ich nach 3 1/2-Jahren Elternzeit auf 400,00 €-Basis in ner anderen Kanzlei wieder eingestiegen bin und mich (immerhin nur noch :lol: ) ab und zu schwer tue....

Bin euch echt super dankbar für eure Hilfe und Unterstützung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Schönes Wochenende,

maka2 :thx
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#9

01.04.2011, 22:28

So isses. Für Dich wird es nur dann interessant, wenn die VON EUCH VERTRETENE PARTEI PKH oder Teil-PKH bewilligt bekommen hat. Ansonsten habt ihr mit der PKH gar nix am Hut.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Elfeo
Forenfachkraft
Beiträge: 238
Registriert: 25.09.2010, 20:46
Software: Andere
Wohnort: Berlin

#10

02.04.2011, 21:05

und hier noch die entscheidende Vorschrift: § 123 ZPO
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.
Antworten