Hallo,
ich soll einen KfA stellen. Im Urteil heißt es: Die Kosten des Rechtsstreit haben die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 % zu tragen. Stwt: 2.667,03. Für einen Teil des Streitwertes, nämlich 834,94, bekommt der Beklagte lt. BEschluss PKH.
Wie rechne ich das ab? Ganz normal nen KfA und das Gericht macht die restliche Arbeit? Oder muss ich was beachten?
maka2
KfA
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Aha, das war eine entscheidende Info.
Ihr habt also die kleine Quote der Kosten zu tragen und damit in aller Regel auch einen Kostenerstattungsanspruch. Da auf eurer Seite die PKH keine Rolle spielt, musst Du nur einen stinknormalen KAA einreichen und möglichst alle Kosten erwischen, die ihr gelten machen könnt. Die Kostenausgleichung nimmt das Gericht im zu erlassenden KFB vor.
Ihr habt also die kleine Quote der Kosten zu tragen und damit in aller Regel auch einen Kostenerstattungsanspruch. Da auf eurer Seite die PKH keine Rolle spielt, musst Du nur einen stinknormalen KAA einreichen und möglichst alle Kosten erwischen, die ihr gelten machen könnt. Die Kostenausgleichung nimmt das Gericht im zu erlassenden KFB vor.
~ Grüßle ~
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Jetzt hab ich doch noch ne Frage...bezüglich Streitwert
Wenn er für 834,- € PKH bekommt, interessiert mich das beim KfA? Oder mach ichs mim Streitwert genauso? Einfach ganz normal bearbeiten und Gericht macht den Rest????
maka2
Wenn er für 834,- € PKH bekommt, interessiert mich das beim KfA? Oder mach ichs mim Streitwert genauso? Einfach ganz normal bearbeiten und Gericht macht den Rest????
maka2
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Die PKH-Teilbewilligung hat Dich nicht zu interessieren, wenn Du auf der Gegenseite stehst. Das bedeutet doch nur, dass er seine Anwaltsgebühren nur aus EUR 834 aus der Staatskasse erstattet erhält und den Rest auch noch selbst zahlen darf.
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Vielen Dank! Sollte eigentlich klar sein....
Bin immernoch schnell verunsichert, da ich nach 3 1/2-Jahren Elternzeit auf 400,00 €-Basis in ner anderen Kanzlei wieder eingestiegen bin und mich (immerhin nur noch ) ab und zu schwer tue....
Bin euch echt super dankbar für eure Hilfe und Unterstützung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Schönes Wochenende,
maka2
Bin immernoch schnell verunsichert, da ich nach 3 1/2-Jahren Elternzeit auf 400,00 €-Basis in ner anderen Kanzlei wieder eingestiegen bin und mich (immerhin nur noch ) ab und zu schwer tue....
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So isses. Für Dich wird es nur dann interessant, wenn die VON EUCH VERTRETENE PARTEI PKH oder Teil-PKH bewilligt bekommen hat. Ansonsten habt ihr mit der PKH gar nix am Hut.
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und hier noch die entscheidende Vorschrift: § 123 ZPO
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.
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