Widerspruch MB außergerichtliche Einigung höherer GW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jessa
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#1

30.03.2011, 15:03

Erstmal hallo zusammen! Bin neu hier und habe keine Ahnung ob ich meine Frage richtig eingestellt habe. :-)

Meine Frage:
Wir haben für Mdt (Anspruchsgegner) Widerspruch gegen Mahnbescheid über 45.000,00 eingelegt. Gegenseite hat sodann außergerichtlich korrespondiert und nun 56.000,00 gefordert, es wurde sich sodann geeinigt. Abgabe wurde beantragt aber Anspruchsbegründung nicht eingereicht. Meine Frage rechne ich das genauso ab, als wenn die Einigung im Termin bei Gericht stattgefunden hätte?

0,5 3307 ist klar wird angerechnet bzw. geht auf in VG
7002
1,3 VG aus 56.000,00 ????
1,2 TG aus 56.000,00
1,0 EG aus 45.000,00
1,5 EG aus 11.000,00
abgeleich nach § 15 III
7002

Schon jetzt dankeschön
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icerose
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#2

30.03.2011, 15:08

zunächst mal: :welcome
sieht gut aus, ich würd´s auch so machen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Liesel
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#3

30.03.2011, 15:09

Wieso denn eine 1,3 VG aus 56.000,00 Euro?
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
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#4

30.03.2011, 15:11

Bin mir da leider eben nicht sicher aus welchem WErt ich die VG nehme
VG aus 45.000,00 und dann GG aus Rest??????
gkutes

#5

30.03.2011, 15:36

ist der zeitliche Ablauf so korrekt? also erst außergerichtlich korrespondiert und dann noch die Abgabe beantragt?
Jessa
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#6

30.03.2011, 15:37

Erste Korrespondenz der Gegenseite mit uns lief zeitlich parallel mit Abgabeantrag.
gkutes

#7

30.03.2011, 15:40

also Abgabe gleich nach Widerspruch? Dann bist du ja schon im gerichtlichen Verfahren, also GG fällt weg.

mE kommt da eine 0,8 VG in Betracht

fand hier wirklich eine Besprechnung statt? Wegen der TG frag ich
Zuletzt geändert von gkutes am 31.03.2011, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

30.03.2011, 15:44

Also
1,3 VG aus 45.000
0,8 VG aus 11.000
Abgleich
Es fanden aufgrund der örtlichen Entfernung telefonische Besprechungen im Beisein des Mdt. statt
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Geniesserin
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#9

30.03.2011, 16:55

Wir haben hier einen ähnlichen Fall.
Du hast geschrieben, Abgabe wurde beantragt, ist aber nicht begründet worden. Da ihr euch doch nur im Mahnverfahren gemeldet habt, sehe ich im Moment keinen Auslöser für die 1,3 VG.
Die 0,8 aus 11.000 ist angefallen, aber wegen der 45.000 sehe ich nur eine 3307.

Wie wird denn das Verfahren jetzt beendet?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
gkutes

#10

30.03.2011, 17:03

das macht ja so auch keinen Sinn. kann ja nicht aus einem teil die 3101 anfällt aber dies für den anderen teil verneit wird. ich hab grad n bissl ne Blockade hier.
sind nicht eher 0,8 aus dem Gesamtbetrag dann angefallen? Auftrag zur Verteidigung war ja sicherlich da.

kann es sein, dass für den Antragsteller ja eine 3100 anfällt. der Antragsgegner aber eine GG verdient?
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