Erstmal hallo zusammen! Bin neu hier und habe keine Ahnung ob ich meine Frage richtig eingestellt habe.
Meine Frage:
Wir haben für Mdt (Anspruchsgegner) Widerspruch gegen Mahnbescheid über 45.000,00 eingelegt. Gegenseite hat sodann außergerichtlich korrespondiert und nun 56.000,00 gefordert, es wurde sich sodann geeinigt. Abgabe wurde beantragt aber Anspruchsbegründung nicht eingereicht. Meine Frage rechne ich das genauso ab, als wenn die Einigung im Termin bei Gericht stattgefunden hätte?
0,5 3307 ist klar wird angerechnet bzw. geht auf in VG
7002
1,3 VG aus 56.000,00 ????
1,2 TG aus 56.000,00
1,0 EG aus 45.000,00
1,5 EG aus 11.000,00
abgeleich nach § 15 III
7002
Schon jetzt dankeschön
Widerspruch MB außergerichtliche Einigung höherer GW
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso denn eine 1,3 VG aus 56.000,00 Euro?
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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(UNHEILIG)
ist der zeitliche Ablauf so korrekt? also erst außergerichtlich korrespondiert und dann noch die Abgabe beantragt?
also Abgabe gleich nach Widerspruch? Dann bist du ja schon im gerichtlichen Verfahren, also GG fällt weg.
mE kommt da eine 0,8 VG in Betracht
fand hier wirklich eine Besprechnung statt? Wegen der TG frag ich
mE kommt da eine 0,8 VG in Betracht
fand hier wirklich eine Besprechnung statt? Wegen der TG frag ich
Zuletzt geändert von gkutes am 31.03.2011, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Wir haben hier einen ähnlichen Fall.
Du hast geschrieben, Abgabe wurde beantragt, ist aber nicht begründet worden. Da ihr euch doch nur im Mahnverfahren gemeldet habt, sehe ich im Moment keinen Auslöser für die 1,3 VG.
Die 0,8 aus 11.000 ist angefallen, aber wegen der 45.000 sehe ich nur eine 3307.
Wie wird denn das Verfahren jetzt beendet?
Du hast geschrieben, Abgabe wurde beantragt, ist aber nicht begründet worden. Da ihr euch doch nur im Mahnverfahren gemeldet habt, sehe ich im Moment keinen Auslöser für die 1,3 VG.
Die 0,8 aus 11.000 ist angefallen, aber wegen der 45.000 sehe ich nur eine 3307.
Wie wird denn das Verfahren jetzt beendet?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
das macht ja so auch keinen Sinn. kann ja nicht aus einem teil die 3101 anfällt aber dies für den anderen teil verneit wird. ich hab grad n bissl ne Blockade hier.
sind nicht eher 0,8 aus dem Gesamtbetrag dann angefallen? Auftrag zur Verteidigung war ja sicherlich da.
kann es sein, dass für den Antragsteller ja eine 3100 anfällt. der Antragsgegner aber eine GG verdient?
sind nicht eher 0,8 aus dem Gesamtbetrag dann angefallen? Auftrag zur Verteidigung war ja sicherlich da.
kann es sein, dass für den Antragsteller ja eine 3100 anfällt. der Antragsgegner aber eine GG verdient?