Pfändung Rente beim Versorgungswerk

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Raupe6
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#1

30.03.2011, 10:43

ich brauch bitte mal eure hilfe:

wenn ich bei dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss mache, ist die Pfändung dann gleichzusetzen wie mit einer Rentenpfändung? Ich meine, das Versorgungswerk ist wie eine Rentenstelle. Wisst ihr da etwas drüber?
Danke schon mal vorab für eure hilfe
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

30.03.2011, 10:57

Das Versorgungswerk ist die private Rentenstelle der Rechtsanwälte, von daher genau richtig: Eine Rentenstelle. Auch meiner Meinung nach gibt es da keine Besonderheiten zu beachten.
Gruß - sansibar
Grüße - sansibar
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