Abrechnung bei 2 Gegnern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bettyblue
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#1

30.03.2011, 10:02

Hallo, habe folgende Frage: Wir vertreten einen gewerblichen Mieter, der bei Auszug aus den Geschäftsräumen einen Schaden im Lamminat hinterlassen hat. Jetzt "streiten" wir mit dem Vermieter und der Haftpflicht des Mandanten. Kann ich gegenüber dem Mandanten beide Sachen getrennt abrechnen? Also 1x GG für die Vertretung gegenüber Vermieter und noch eine Rechnung für die Vertretung gegenüber der Haftpflicht? Lieben Dank für eine Antwort.
PB1604
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#2

30.03.2011, 11:04

Rückfrage: Ihr macht die gleiche Forderung gegenüber Gegner (Mieter) und dem Haftpflichtversicherer des eigenen Mandanten geltend? Aus welchem Grund?

Nach Deiner bisherigen Erläuterung würde mein Bauchgefühl sagen, dass es trotzdem nur eine Angelegenheit ist, weil du ja nur einen Anspruch hast.
Wenn Du eine Verkehrsunfallsache hast und machst den Anspruch hieraus gegenüber Gegner und gegnerische Haftpflichtversicherung geltend, berechnest Du ja auch nur einmal die Gebühren. Aber hier hast Du halt Gegner und gegnerische Haftpflichtversicherung.

Also deshalb nochmal, wieso streitest Du mit Gegner und HF des Mdt.? :kopfkratz

LG
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
sansibar
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#3

30.03.2011, 11:13

Wenn mit dem Gegner und der eigenen Haftpflicht gestritten wird, können es ja nur zwei verschiedene Angelegenheiten sein, nämlich 1. beim Gegner die Abwehr einer Schadensersatzforderung und 2. bei der eigenen Haftpflicht um deren Eintrittspflicht für den vom Vermieter geltend gemachten Schaden, oder? Wenn das so ist, sind es meiner Meinung nach 2 Ansprüche, also 2 Sachverhalte, also 2 Rechnungen.
Gruß - sansibar
Grüße - sansibar
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