Kostenausgleichung - RS hat Gerichtskosten komplett bezahlt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tapsangel

#1

30.03.2011, 09:30

Guten Morgen Ihr Lieben,

folgender Sachverhalt. In der Güteverhandlung wurde vor dem AG ein Vergleich geschlossen, die Kosten gegeneinander aufgehoben. Wir hatten als Kläger die GK eingezahlt und von der RS angefordert.

Soll jetzt Kostenausgleichung vornehmen, hab ich in der Forensuche auch gefunden.

Was mach ich mit der Abrechnung der RS. Erstatte ich denen schon die hälftigen GK aus unserer Tasche quasi oder füge ich erstmal den KFA der Kostenausgleichung bei und vertröste sie darauf, dass wir die hälftigen GK sofort nach Zahlungseingang überweisen werden?

Wie handhabt Ihr so was in der Regel?
gkutes

#2

30.03.2011, 09:35

erst an RS zahlen wenn vom Gegner das Geld da ist!
*finchen*
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#3

30.03.2011, 09:49

Also, wir zahlen auch erst, wenn das Geld vom Gegner da ist. Wer sagt mir denn, dass das auch wirklich kommt und dann bleiben wir nachher auf den GK sitzen. Ne, ne so nicht! 8)
tapsangel

#4

30.03.2011, 09:56

Das dachte ich mir auch schon. Wie teilt Ihr das denen denn mit und ist es in dem Fall sinnvoll, die Kostenausgleichung auch direkt festsetzen zu lassen?

Wie geht es danach dann weiter? Kostenfestsetzungsbeschluss dann an RS weiterleiten, damit die sich ihr Geld dann selbst wiederholen?

Danke Euch schon mal ganz herzlich für Eure Hilfe. :thx
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Liesel
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#5

30.03.2011, 09:58

Wenn du KAA beantragst, werden die hälftigen GK mittels KfB festgesetzt. Wenn du die vollstreckbare Ausfertigung hast, forderst du den Gegner zur Zahlung auf. Sollte der nicht zahlen, von der RSV Deckungszusage für die ZV verlangen und dann pfänden.
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tapsangel

#6

30.03.2011, 12:43

Ich danke Dir Liesel. :thx
Sunrise
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#7

18.07.2011, 09:45

Ich habe auch nochmal eine Frage zu den Thema...
Wir sind Kläger und die RSV hatte zum damaligen Zeitpunkt die Gerichtskosten von 105 € an das Gericht gezahlt.
Das Verfahren endete mit einem Vergleich, die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Das Gericht hat uns jetzt 70 € der überzahlten Gerichtskosten erstattet, die ja damals die RSV bezahlt hatte.

Meine Frage: wie rechne ich jetzt gegenüber der RSV ab? Irgendwie fehlt mir da gerade eine Gehirnwindung?

2300
3100
0,65 2300 anrechnen
3104
1003
PTE
USt
Jetzt -150 € Selbstbeteiligung
Und GK in Höhe von?

RSV hat gezahlt: 105 €
Laut Berechnung des Gerichts fällt auf jede Partei 17,50 €

Vielen Dank!
renopuppe
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#8

18.07.2011, 10:13

Ich würd zuerst einen KFA bzgl. der GK stellen. Denn ihr bekommt noch die Hälfte der GK zurück...
Sunrise
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#9

18.07.2011, 10:17

aber das gericht hat doch schon ausgeglichen! wir haben ja schon 70 euro zurückbekommen
Sunrise
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#10

18.07.2011, 10:31

ne hast recht ich stelle erstmal den antrag!!!

aber was muss ich trotzdem in die rechnung für die RSV mit reinnehmen??
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