Kläger wohnt in A
Gericht ist auch in A
Kläger nimmt sich aber einen Anwalt in B
RA in B macht Fahrtkosten im KFA geltend.
Ich schreibe (natürlich) ist nicht, kriegste nicht
jetzt kommt:
Der Hauptwohnsitz des Klägers befindet sich in C. Die Wohnung in A wird in Abspreche mit der Beklagten ganz überwiegend von der Tochter des Klägers und deren Ehemann genutzt, insoweit sind die Fahrtkosten sehr wohl zu berücksichtigen.
und nun
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)