Hilfe bei der Rg. - 1 Gegner läßt VB ergehen, 2. streitig

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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AnnaElbe
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#1

25.03.2011, 13:16

Hallo und Zur Hüüüülfe! Brauche mal Eure Hilfe für eine blöde Abrechnung. Aaalso:

Wir haben eine Forderung gegen drei Gegner mit MB-Antrag geltend gemacht, der erste hat gegen sich MB und VB ergehen lassen (ZV ist nicht möglich, da der Gegner verschwunden ist), die anderen beiden Gegner haben Widerspruch gegen den MB eingelegt und wir sind im streitigen Verfahren. Das Verfahren gegen diese beiden ruht nun für voraussichtlich längere Zeit, und ich möchte mit der RS abrechnen. Aber wie?

Geschäftsgebühr
Auslagen

Mahnbescheidsgebühr mit Anrechnung

- soweit ist es klar, aber dann

- VB UND Verfahrensgebühr? :shock:

Hoffentlich seid Ihr klüger als ich. :thx
Kathi71
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#2

25.03.2011, 13:59

ich denke, Dein Gedankengang ist richtig. Es ist doch egal, ob Du einen oder mehrere Gegner hast.
Wenn nur der eine nach dem VB Einspruch eingelegt hätte, würdest Du doch zusätzlich VB-Geb. + Verfahrensgeb. (Anrechnung!) und ggf. Terminsgeb. erhalten!

Die RS wird schon meckern, wenn es nach deren Ansicht nicht richtig ist :)
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AnnaElbe
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#3

04.04.2011, 11:59

Aber wenn ich dann die anderen beiden abrechne mit Terminsgebühr etc. meckern die vermutlich auch oder werden bei der RS automatisch zwei Verfahren daraus?
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Elfeo
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#4

05.04.2011, 00:41

Es ist Mahnverfahren mit anschließendem streitigen Verfahren
im Mahnverfahren entsteht die 3305, die auf die 3100 aus dem streitigen Verfahren anzurechnen ist
im Mahnverfahren entsteht noch die 3308 für den Antrag auf VB
wenn im streitigen Verfahren dann irgendwann ein Termin stattfindet, rechnest Du nachträglich nur noch die Terminsgebühr ab.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.
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