ich habe leider nur nach dem RVG gelernt und für mich ist Brago nur ein Begriff, mit dem ich mehr oder weniger nichts anfangen kann
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Also folgendes:
Wir haben einen KFA gestellt. Da wir des Öfteren die Gerichtsakte zur Einsichtnahme und diverse umfangreiche Gutachten in nur einer Ausfertigung übersandt bekommen haben, wollten wir die Kopierkosten mit in den KFA aufgenommen. Diese belaufen sich auf 107,45 EUR.
Jetzt teilt das Gericht mir mit, dass Fotokopierkosten nicht erstattungsfähig sind.
Mein Chef verlangt jetzt von mir, mich schlau zu machen, wie wir doch noch an die Kopierkosten kommen. Hat jemand von euch vielleicht eine Idee??
Wäre super lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
LG Luise