Wir überlegen, ob wir die Berechnung der Hebegebühr bei uns in der Kanzlei wieder einführen.
Nun ist es ja so, dass die nur unter besonderen Umständen von der Gegenseite erstattet werden muss und ich mir gut vorstellen kann, dass unsere Mandanten nicht sonderlich glücklich über die Berechnung sind und möglicherweise dann sagen, dass sie möchten, dass das FG direkt an sie gezahlt wird. Für uns hätte das wieder Mehraufwand zur Folge, weil wir beim Mandanten nachhaken müssten, ob Zahlungen eingegangen sind, um sicherzustellen, dass er die Info an uns nicht versäumt hat.
Um das alles besser beurteilen zu können würde ich mich freuen, wenn Ihr mir schreiben könntet, wir Ihr das mit der Hebegebühr handhabt, ob Ihr sie gar nicht nehmt oder ob Ihr besondere Regelungen ausgearbeitet habt (erst ab bestimmtem Wert, nur in bestimmten Fällen oder Ähnliches).
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
VG Tina (ReFaWi)