Hallo,
kleine abrechnungstechnische Frage:
Ich habe hier eine Sache, in der die Gegner Antrag auf dinglichen Arrest und Pfändung gestellt haben. Hierüber wurde auf vor dem LG mündlich verhandelt.
Zur Vollziehung des Arrestes ist es nicht gekommen, da man sich vor Gericht verglichen hat.
Bekomme ich dann hier nur die 0,3 VG und die 0,3 TG aus der ZV + die Einigungsgebühr oder kann ich hier die 1,3 VG und die 1,2 TG + EG abrechnen?
Bin mir nicht ganz sicher
Danke für Eure Antworten.
Abrechnung Arrest
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