Hallo Leute,
habe mal eine Frage, ich glaub Ihr könnt es auch nicht mehr hören wegen der Anrechnung der Geschäftsgebühr. Wir hatten einen Kostenfestsetzungsantrag gemacht, da die Geschäftsgebühr nicht ausgeurteilt wurde, haben wir auch keine Anrechnung gemacht ist doch so richtig oder ? Jetzt motzt die Gegenseite und sagt sie hätte in ihrer Widerklage ja die außergerichtlichen Kosten aufgenommen, so dass wir anrechnen müssen.
Kennt hier eine Rechtsprechung die unsere Meinung festigt ? Help
Anrechnung Geschäftsgebühr Kostenfestsetzung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Verstehe ich nicht ganz. Wieso müßt ihr anrechnen, wenn die Gegenseite in ihrer Widerklage die außergerichtlichen Kosten aufgenommen hat? Verweise auf die bekannten Entscheidungen des BGH hinsichtlich des 15 a.
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(UNHEILIG)
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herrlich, was immer wieder neues kommt.Jetzt motzt die Gegenseite und sagt sie hätte in ihrer Widerklage ja die außergerichtlichen Kosten aufgenommen, so dass wir anrechnen müssen.
glaub nicht, dass es zu dem speziellen Fall Rechtsprechung gibt - ist zu absurd