Anrechnung Geschäftsgebühr Kostenfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Skyline
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#1

23.03.2011, 09:25

Hallo Leute,

habe mal eine Frage, ich glaub Ihr könnt es auch nicht mehr hören wegen der Anrechnung der Geschäftsgebühr. Wir hatten einen Kostenfestsetzungsantrag gemacht, da die Geschäftsgebühr nicht ausgeurteilt wurde, haben wir auch keine Anrechnung gemacht ist doch so richtig oder ? Jetzt motzt die Gegenseite und sagt sie hätte in ihrer Widerklage ja die außergerichtlichen Kosten aufgenommen, so dass wir anrechnen müssen.

Kennt hier eine Rechtsprechung die unsere Meinung festigt ? Help :)
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Liesel
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#2

23.03.2011, 09:27

Verstehe ich nicht ganz. Wieso müßt ihr anrechnen, wenn die Gegenseite in ihrer Widerklage die außergerichtlichen Kosten aufgenommen hat? Verweise auf die bekannten Entscheidungen des BGH hinsichtlich des 15 a.
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gkutes

#3

23.03.2011, 09:30

Jetzt motzt die Gegenseite und sagt sie hätte in ihrer Widerklage ja die außergerichtlichen Kosten aufgenommen, so dass wir anrechnen müssen.
:lol: herrlich, was immer wieder neues kommt.

glaub nicht, dass es zu dem speziellen Fall Rechtsprechung gibt - ist zu absurd :D
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