Einstweiliges Verfügungsverfahren - Wie abrechnen?
Verfasst: 21.03.2011, 10:08
Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein einstw. Verfügungsverfahren, wo wir verloren haben. Also wir wurden abgemahnt und gegen uns ist eine Verfügung erlassen worden. Nun will der Gegner von uns eine 1,5 Geschäftsgebühr für die Abmahnung und eine 1,3 Verhandlungsgebühr für das Verfügungsverfahren. Meines Erachtens wird die Geschäftsgebühr angerechnet. Er meint aber, dies seien zwei verschiedene Angelegenheiten und die Abmahnung gehöre zum Hauptsacheverfahren und das einstw. Verfügungsverfahren eine vorläufige Regelung. Ich verstehe hier gar nichts. Was meint Ihr? Wird die GG angerechnet?
Vielen Dank
Gruß
Nala
ich habe ein einstw. Verfügungsverfahren, wo wir verloren haben. Also wir wurden abgemahnt und gegen uns ist eine Verfügung erlassen worden. Nun will der Gegner von uns eine 1,5 Geschäftsgebühr für die Abmahnung und eine 1,3 Verhandlungsgebühr für das Verfügungsverfahren. Meines Erachtens wird die Geschäftsgebühr angerechnet. Er meint aber, dies seien zwei verschiedene Angelegenheiten und die Abmahnung gehöre zum Hauptsacheverfahren und das einstw. Verfügungsverfahren eine vorläufige Regelung. Ich verstehe hier gar nichts. Was meint Ihr? Wird die GG angerechnet?
Vielen Dank
Gruß
Nala