Im Verfahren wurde PKH (bedingte Klage) beantragt und während dieses Verfahrens hat sich die Hauptsache an sich erledigt. Die Hauptsache wurde nun nur noch auf die Kosten beschränkt, die Hauptsache wurde nicht weiter verfolgt.
PKH wurde bewilligt.
Nun äußert sich der Vertreter der Gegenseite, dass von Anfang an der "falsche" Beklagte aufgeführt war, obwohl es sich lediglich um eine andere Rechtsform handelt. Gericht hat dies bisher auch nicht festgestellt und die Gegenseite moniert das jetzt erst nach einer VErweisung an ein anderes Gericht und nach weiterem Zeitablauf von 3 oder 4 Monaten.
Nun also meine Fragen:
Parteiwechsel ist an sich für den ausscheidenden Beklagten eine Klagerücknahme mit der Folge, dass die Kosten dem Kläger auferlegt werden müssten, oder? Trotz PKH?
Oder gibt es eine andere Variante, um den Mandanten kostenfrei zu halten (wie geschrieben, PKH wurde bewilligt)? Kann ich auf Verwirkung gehen oder so etwas?
Vielen Dank für zeitnahe Antworten - die Stellungnahme ans Gericht steht zeitnah noch aus
Parteiwechsel Kosten Beklagter
- Anahid
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Du sagst "andere Rechtsform". Da stellt sich für mich die Frage, ob es eine Firma mit der Rechtsform, wie in der Klage angegeben, überhaupt gibt? Denn wenn nicht, wäre es eine Rubrumsberichtigung. Wenn Ihr allerdings die falsche Firma verklagt habt (auch wenn es nur um die Rechtsform geht), dann habt Ihr einen Parteiwechsel und die Kosten fallen nunmal dem Kläger zur Last. Egal, ob er PKH bewilligt bekommen hat oder nicht. PKH schützt schließlich nicht vor Kostentragungspflichten. Wenn er die Klage verliert, muss er auch trotz PKH die Kosten der Gegenseite zahlen.
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habe ich keine Argumentationsmöglichkeit, dass das Gericht das auch übersehen hat und der Beklagte sich erst nach geraumer Zeit zu dieser Aussage verleiten lässt?
Es handelt sich um Eigentümer und Hausverwaltung. Im Mietvertrag stand die Hausverwaltung zuerst mit xyz GmbH (mittlerweile AG) und dann vertritt die GmbH & Co. KG. Im PKH Verfahren wurde die Hausverwaltung "GmbH" als Beklagte aufgeführt.
Es handelt sich um Eigentümer und Hausverwaltung. Im Mietvertrag stand die Hausverwaltung zuerst mit xyz GmbH (mittlerweile AG) und dann vertritt die GmbH & Co. KG. Im PKH Verfahren wurde die Hausverwaltung "GmbH" als Beklagte aufgeführt.
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Meines Erachtens handelt es sich dann um eine Rubrumsberichtigung. Wenn die vorher GmbH waren und jetzt als AG firmieren, dann ist das ja kein Parteiwechsel. Das lässt sich doch auch durch einen Handelsregisterauszug nachweisen.
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hmmm... die GmbH ist ja die Hausverwaltung gewesen, nunmehr die AG. Die wurden zuerst verklagt und somit ist das ja nicht nur ein Rubrumwechsel, sondern schon ein Parteiwechsel, wenn nun die GmbH & Co. KG Beklagte ist, oder?
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Wenn Ihr die Hausverwaltung verklagen wolltet und die als GmbH im Mietvertrag stehen, aber mittlerweile zur AG umfirmiert haben.....welche Rolle spielt dann die GmbH & Co. KG?
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