Hallo zusammen,
es steht zwar viel über das selbst. Beweisverfahren hier drin......
Wir haben Klage eingereicht, es gab ein Urteil. Es wurde Berufung eingelegt und dann wurde im Berufungsverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren eröffnet. Die Gegenseite hat jetzt Kostenfestsetzungsantrag gestellt mit einer 1,3 Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren. Meines Erachtens geht die doch im Hauptverfahren auf. Oder nicht? Bekommt der Gegner jetzt nochmal eine 1,3 Verfahrensgebühr?
Danke für Eure Hilfe
selbstständiges Beweisverfahren
- Liesel
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Wurde denn das Hauptverfahren schon beendet bzw. dort schon eine KGE getroffen? Es ist richtig, daß die VG vom Beweisverfahren auf die VG des Hauptsachverfahrens angerechnet wird. Nichtsdestotrotz kann aber die VG im Beweisverfahren - entsprechende KGE vorausgesetzt - erstmal festgesetzt werden.
LEBE DEN MOMENT
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Und welche KGE wurde im Berufungsverfahren getroffen?
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- Kasimir1603
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Ich seh da jetzt kein Problem. Wird halt für das sBV ein KFB ergehen und man muss später im Berufungsverfahren nur drauf achten, dass da auch die VG angerechnet wird.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Du kommst hier mit einer Monierung nicht weiter. Die VG wird zwar angerechnet, ist aber ja nun mal entstanden und kann jetzt auch festgesetzt werden. Ihr müßt dann nur bei Abschluß des Hauptverfahrens darauf achten, daß - für den Fall, daß ihr die Kosten tragen müßt - die VG angerechnet wird.
Was sieht denn dein Chef hier für ein Problem?
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Wo sollte es ein Problem geben? Das Berufungsverfahren läuft noch, ergo gibt es dort noch keine Kostengrundentscheidung. Wie kam es denn zu der KGE im sBV? Dort ergeht i.d.R. ja auch keine KGE, es sei denn es wird expliziet beantragt. So, dann ergeht jetzt eben bzgl. der Kosten des sbV ein KFB. Ok. Wenn das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, ergeht dort mit Sicherheit auch eine KGE. Bei dem dortigen KFA muss dann eben berücksichtigt werden, dass die VG des sBV angerechnet wird.
Man könnte beim Gericht des sBV beantragen, die Kostenfestsetzung für das sBV auszusetzen, bis das Berufungsverfahren beendet ist.
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Ciao Kasi
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Die Kosten wurden durch Beschluss uns angelastet. Der Gegner hat jetzt die zu erstattenden Kosten festsetzen lassen.
Ich würde auch nichts dagegen machen, aber er hat irgendwie Angst, dass die Gegenseite beim Mdt. dann vollstrecken kann.
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