selbstständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

17.03.2011, 12:13

Hallo zusammen,

es steht zwar viel über das selbst. Beweisverfahren hier drin......

Wir haben Klage eingereicht, es gab ein Urteil. Es wurde Berufung eingelegt und dann wurde im Berufungsverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren eröffnet. Die Gegenseite hat jetzt Kostenfestsetzungsantrag gestellt mit einer 1,3 Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren. Meines Erachtens geht die doch im Hauptverfahren auf. Oder nicht? Bekommt der Gegner jetzt nochmal eine 1,3 Verfahrensgebühr?

Danke für Eure Hilfe
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Liesel
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#2

17.03.2011, 12:16

Wurde denn das Hauptverfahren schon beendet bzw. dort schon eine KGE getroffen? Es ist richtig, daß die VG vom Beweisverfahren auf die VG des Hauptsachverfahrens angerechnet wird. Nichtsdestotrotz kann aber die VG im Beweisverfahren - entsprechende KGE vorausgesetzt - erstmal festgesetzt werden.
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#3

17.03.2011, 12:21

ja, von uns. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt. Wir haben in der 1. Instanz gewonnen.
Nur im selbstst. BV hat das Gericht uns die Kosten auferlegt.
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#4

17.03.2011, 12:22

Und welche KGE wurde im Berufungsverfahren getroffen?
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#5

17.03.2011, 12:24

noch keine. Das Verfahren läuft noch
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Kasimir1603
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#6

17.03.2011, 12:28

Ich seh da jetzt kein Problem. Wird halt für das sBV ein KFB ergehen und man muss später im Berufungsverfahren nur drauf achten, dass da auch die VG angerechnet wird.
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#7

17.03.2011, 12:35

Also mein Chef denkt, dass es doch ein Problem gibt. Naja, jetzt muss ich eben monieren. Trotzdem danke.
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Liesel
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#8

17.03.2011, 12:38

Du kommst hier mit einer Monierung nicht weiter. Die VG wird zwar angerechnet, ist aber ja nun mal entstanden und kann jetzt auch festgesetzt werden. Ihr müßt dann nur bei Abschluß des Hauptverfahrens darauf achten, daß - für den Fall, daß ihr die Kosten tragen müßt - die VG angerechnet wird.

Was sieht denn dein Chef hier für ein Problem?
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#9

17.03.2011, 12:39

Wo sollte es ein Problem geben? Das Berufungsverfahren läuft noch, ergo gibt es dort noch keine Kostengrundentscheidung. Wie kam es denn zu der KGE im sBV? Dort ergeht i.d.R. ja auch keine KGE, es sei denn es wird expliziet beantragt. So, dann ergeht jetzt eben bzgl. der Kosten des sbV ein KFB. Ok. Wenn das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, ergeht dort mit Sicherheit auch eine KGE. Bei dem dortigen KFA muss dann eben berücksichtigt werden, dass die VG des sBV angerechnet wird.

Man könnte beim Gericht des sBV beantragen, die Kostenfestsetzung für das sBV auszusetzen, bis das Berufungsverfahren beendet ist.
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#10

17.03.2011, 12:55

Die Kosten wurden durch Beschluss uns angelastet. Der Gegner hat jetzt die zu erstattenden Kosten festsetzen lassen.
Ich würde auch nichts dagegen machen, aber er hat irgendwie Angst, dass die Gegenseite beim Mdt. dann vollstrecken kann.
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