Kostenfestsetzung Deutsche Rentenversicherung
Verfasst: 17.03.2011, 11:30
Hallo,
wir haben gegen einen Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt und begründet. Nun kam der Bescheid, dass der Bescheid der DRV aufgrund des Widerspruches aufgehoben wird und dem Widerspruch somit in vollem Umfange abgeholfen wurde. Über die Kosten steht jedoch nix drin. Sind die jetzt automatisch zur Tragung der Kosten verpflichtet? Soll ich einfach eine Rechnung schicken oder muss ich erst was dort beantragen?
wir haben gegen einen Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt und begründet. Nun kam der Bescheid, dass der Bescheid der DRV aufgrund des Widerspruches aufgehoben wird und dem Widerspruch somit in vollem Umfange abgeholfen wurde. Über die Kosten steht jedoch nix drin. Sind die jetzt automatisch zur Tragung der Kosten verpflichtet? Soll ich einfach eine Rechnung schicken oder muss ich erst was dort beantragen?