Kostenfestsetzung Deutsche Rentenversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
Kennt alle Akten auswendig
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#1

17.03.2011, 11:30

Hallo,

wir haben gegen einen Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt und begründet. Nun kam der Bescheid, dass der Bescheid der DRV aufgrund des Widerspruches aufgehoben wird und dem Widerspruch somit in vollem Umfange abgeholfen wurde. Über die Kosten steht jedoch nix drin. Sind die jetzt automatisch zur Tragung der Kosten verpflichtet? Soll ich einfach eine Rechnung schicken oder muss ich erst was dort beantragen?
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Anahid
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#2

17.03.2011, 11:32

Schick einfach eine Rechnung hin. Die melden sich dann schon.
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Garfield2805
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#3

18.03.2011, 08:28

Wenn der Widerspruch erfolgreich war, hat die DRV die Kosten zu erstatten, § 63 Abs.1 SGB X. Aber die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts muss ausdürklich als notwendig festgestellt werden, Abs.2.

In dem hier vorliegenden Fall wurde der Satz zu den Kosten wahrscheinlich einfach vergessen. Daher: Rechnung hinschicken und abwarten klingt nach einer guten Idee.

Man könnte natürlich auch eine entsprechende Berichtigung/Ergänzung des Widerspruchsbescheids beantragen und aufgrund der in diesem Zusammenhang entsehenden Mehrarbeit die Rahmengebühr erhöhen... :mrgreen:
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