Änderung des Steuersatzes

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lotta_089
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#1

17.03.2011, 09:57

Habe eine Frage und zwar habe ich hier eine Forderungssache, bei der wir 2006 ein Aufforderungsschreiben gemacht haben sowie einen Mahnbescheid. Danach wurde die Angelegenheit erst einmal aufs Eis gelegt und erst 2008 wieder eine EMA und EV-Anfrage gemacht.

Wie ist es mit der Mehrwertsteuer? Habe schon mal nachgeguckt und erfahren das der Zeitpunkt der Fälligkeit der Vergütung maßgeblich ist... aber was heißt das genau :oops: ???
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#2

17.03.2011, 09:58

D. h. soviel wie "wenn die Sache beendet ist". :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

17.03.2011, 10:10

Also würde ich hier den aktuellen Steuersatz nehmen, weil wir 2008 noch tätig waren oder?
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Anahid
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#4

17.03.2011, 14:19

Für die außergerichtliche Tätigkeit und das Mahnverfahren bekommst Du die alte Mehrwertsteuer und für die Zwangsvollstreckung in 2008 die aktuelle. Es kommt darauf an, wann das jeweilige Verfahren beendet ist und nicht, wann Eure Tätigkeit beendet ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

17.03.2011, 16:15

Das Mahnverfahren ist ja erst 2008 beendet worden quasi... zumindest haben wir die Gerichtskosten 2008 eingezahlt und mehr haben wir ja nicht mehr gemacht.. habe jetzt für alles 19 % Mehrwertsteuer genommen :shock: Hoffe das das so richtig ist
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#7

17.03.2011, 17:11

Wann ist der Vollstreckungsbescheid ergangen? Das ist die Beendigung des Mahnverfahrens und nicht, wann Ihr Gerichtskosten eingezahlt habt.
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Gina

#8

17.03.2011, 17:15

Wenn 2008 die Gerichtskosten gezahlt wurden, war das Verfahren wohl noch nicht zu Ende. Jedenfalls kenne ich das nur so, dass das Gericht nicht tätig wird, wenn keine Gerichtskosten gezahlt wurden.
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#9

17.03.2011, 17:23

Das mag ja auf eine Klage zutreffen. Aber im Mahnverfahren, wird der MB auch erlassen, wenn die Gerichtskosten noch nicht eingezahlt sind. Achte mal darauf. Du bekommst die Rechnung des Gerichts und auf der Rechnung steht immer, dass der MB am ........... erlassen wurde. Entsprechend kann es auch durchaus sein, dass nach der Rechnung vergessen wurde zu überweisen.

Die Verjährung unserer Gebühren beginnt ja auch nicht erst zu laufen mit Rechnungsstellung, sondern mit Beendigung des Verfahrens (i.d.R. Urteil, Vergleich oder VB).

Auf jeden Fall, kann nicht in 2006 ein Mahnbescheid beantragt werden und dann "ruht" das Verfahren 2 Jahre. Wäre mir total neu. Der Mahnbescheid wird erlassen und wenn Du spätestens 6 Monate danach keinen VB-Antrag gestellt hast, ist das Verfahren erledigt. Einen VB-Antrag zwei Jahre später kannst Du nicht stellen. Also wird das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit in 2006 beendet gewesen sein.
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#10

18.03.2011, 09:16

Unser letzter Schriftsatz ans Mahngericht war im Dezember 2006, weil es Unklarheiten wegen dem MB gab. Der Mahnbescheid wurde am 29.12.2006 erlassen und von da an 6 Monate, da wir ja keinen VB mehr beantragt haben, weil der Schuldner EV abgegeben hat, dann ist man bei Mitte 2007 also 19 % .. Davon bin ich jetzt ausgegangen und hab so abgerechnet...
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