Gegenstandswert: Es wird nur über Kosten entschieden

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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609valentina
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#1

17.03.2011, 09:15

Hallo zusammen,

wenn lediglich über die Kosten entschieden wird, dann berechnet sich doch der GW wie folgt:

Gerichtskosten +
RA-Kosten beider Anwälte


Aber woraus ergibt sich das denn? Ich kann da im RVG nichts finden.

Ich danke euch schon einmal für eure Antwort.
gkutes

#2

17.03.2011, 10:13

der GW für welche Gebühr?
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Anahid
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#3

17.03.2011, 10:29

Guck mal ins RVG, da steht es eindeutig drin. Unter dem Stichwort "Kostenwert" findest Du das auch. Ansonsten im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 19. Auflage steht es unter Gegenstandswert RN. 212/213.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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