Hallo zusammen,
wenn lediglich über die Kosten entschieden wird, dann berechnet sich doch der GW wie folgt:
Gerichtskosten +
RA-Kosten beider Anwälte
Aber woraus ergibt sich das denn? Ich kann da im RVG nichts finden.
Ich danke euch schon einmal für eure Antwort.
Gegenstandswert: Es wird nur über Kosten entschieden
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Guck mal ins RVG, da steht es eindeutig drin. Unter dem Stichwort "Kostenwert" findest Du das auch. Ansonsten im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 19. Auflage steht es unter Gegenstandswert RN. 212/213.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.