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Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühren?

Verfasst: 16.03.2011, 16:17
von LuzZi
Huhu,

wir haben beantragt, die seinerzeit abgegebene EV nachzubessern. Schuldner hat widersprochen, Gericht hat nun einen Beschluss erlassen, nach welchem er teilweise die EV nachzubessern und er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Nun die Frage: Entsteht hier gesondert die Gebühr nach 3309? Wenn ja, nach welchem Wert? Haben die EV von ihm damals nicht abnehmen lassen, sondern sie vom Gericht erhalten. Er hatte sie schon abgegeben.

:thx

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 16:28
von Gina
Nachbesserung ist Fortsetzung des EV-Abgabeverfahrens - weil es ja wohl nicht vollständig war. Keine neue Gebühr.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 16:30
von LuzZi
Auch, wenn wir das EV-Verfahren gar nicht eingeleitet haben?

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 16:43
von Gina
Das haste ja nich gesaaacht. Dann könnt ihr natürlich neu abrechnen. Ob´s erstattungsfähig ist, bleibt dann eine andere Kiste.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 16:58
von LuzZi
Doch, hab ich gesagt ;)

Okay, also rechne ich die 3309 ab, aber nach welchem Wert? :?

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 17:01
von sunny84
Ich würd den ganz normalen Streitwert nehmen, den du auch bei nem ZV-Auftrag bzw. Antrag auf Abgabe der EV genommen hättest (und dabei die Grenze von 1.500 € beachten).

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 17:04
von LuzZi
Geht nicht um viel, 800 € und ein bisschen.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 17:48
von Gina
Aus "der seinerzeit abgegebenen EV" konnte ich persönlich nicht rauslesen, dass es sich um einen Antrag eines anderen Gläubigers handelte, aber darüber lohnt es ja auch nicht zu streiten.

Streitwert ist dann die gesamte Forderung mit Nebenforderungen, höchstens 1.500 € - wie die Vorrednerinnen schon schrieben. Nachzulesen bei § 25 I Nr. 4 RVG.

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 19:49
von Ciara
LuzZi hat geschrieben: Haben die EV von ihm damals nicht abnehmen lassen, sondern sie vom Gericht erhalten. Er hatte sie schon abgegeben.
:wink:

Re: Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühre

Verfasst: 16.03.2011, 20:54
von Gina
:oops: Da hab ich nicht bis ganz zum Schluss gelesen, sondern nur den oberen Satz und war dann schon mit den Gedanken beim Antworten. Nehme alles zurück.