Huhu,
wir haben beantragt, die seinerzeit abgegebene EV nachzubessern. Schuldner hat widersprochen, Gericht hat nun einen Beschluss erlassen, nach welchem er teilweise die EV nachzubessern und er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Nun die Frage: Entsteht hier gesondert die Gebühr nach 3309? Wenn ja, nach welchem Wert? Haben die EV von ihm damals nicht abnehmen lassen, sondern sie vom Gericht erhalten. Er hatte sie schon abgegeben.
Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühren?
Nachbesserung ist Fortsetzung des EV-Abgabeverfahrens - weil es ja wohl nicht vollständig war. Keine neue Gebühr.
- LuzZi
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Auch, wenn wir das EV-Verfahren gar nicht eingeleitet haben?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Das haste ja nich gesaaacht. Dann könnt ihr natürlich neu abrechnen. Ob´s erstattungsfähig ist, bleibt dann eine andere Kiste.
- LuzZi
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Doch, hab ich gesagt
Okay, also rechne ich die 3309 ab, aber nach welchem Wert?
Okay, also rechne ich die 3309 ab, aber nach welchem Wert?
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- sunny84
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Ich würd den ganz normalen Streitwert nehmen, den du auch bei nem ZV-Auftrag bzw. Antrag auf Abgabe der EV genommen hättest (und dabei die Grenze von 1.500 € beachten).
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Geht nicht um viel, 800 € und ein bisschen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Aus "der seinerzeit abgegebenen EV" konnte ich persönlich nicht rauslesen, dass es sich um einen Antrag eines anderen Gläubigers handelte, aber darüber lohnt es ja auch nicht zu streiten.
Streitwert ist dann die gesamte Forderung mit Nebenforderungen, höchstens 1.500 € - wie die Vorrednerinnen schon schrieben. Nachzulesen bei § 25 I Nr. 4 RVG.
Streitwert ist dann die gesamte Forderung mit Nebenforderungen, höchstens 1.500 € - wie die Vorrednerinnen schon schrieben. Nachzulesen bei § 25 I Nr. 4 RVG.
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LuzZi hat geschrieben: Haben die EV von ihm damals nicht abnehmen lassen, sondern sie vom Gericht erhalten. Er hatte sie schon abgegeben.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Da hab ich nicht bis ganz zum Schluss gelesen, sondern nur den oberen Satz und war dann schon mit den Gedanken beim Antworten. Nehme alles zurück.