Kostenfestsetzung bei welchem Gericht?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kleine Zuckerfee
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#1

16.03.2011, 15:47

Und wieder einmal brauche ich Hilfe. Ich will Zwangsvollstreckungskosten festsetzen lassen, und zwar diejenigen für eine Zwangshypothek und diejenigen für ein Zwangsversteigerungsverfahren. Ich persönlich habe bislang immer nur Kosten für Vollstreckungsaufträge oder Pfübs festsetzen lassen, und zwar beim Vollstreckungsgericht. Ich kann mich aber dunkel daran erinnern, dass in meinem früheren Büro eine Kollegin mal Probleme beim Festsetzen der Kosten für eine Zwangshypothek hatte, da das Vollstreckungsgericht sich für örtlich unzuständig erklärt hat. Kann mir hier vielleicht einer sagen, welches Gericht hier sachlich zuständig sein könnte? Für die Zwangshypothek könnte ich mir das Grundbuchamt vorstellen, aber beim Zwangsversteigerungsverfahren bin ich gerade leider ratlos.
Gina

#2

16.03.2011, 15:52

Vollstreckungsgericht in diesem Zusammenhang ist das Grundbuchamt. Das Gericht, bei dem die Vollstreckungshandlungen beantragt/durchgeführt werden, ist das Vollstreckungsgericht.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

17.03.2011, 10:40

Für die Festsetzung der Kosten der Zwangshypothek ist das Vollstreckungsgericht zuständig, zu dessen Bezirk das Grundbuchamt gehört (vgl. Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 788 RN. 19 a).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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