Annerkenntnis vor Termin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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light
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#1

16.03.2011, 10:24

Hallo,

es wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt. Ein Tag vor dem Termin wurde die Forderung anerkannt, so dass der Termin aufgehoben wurde. Kann ich trotzdem eine Terminsgebühr festsetzen, oder geht das nur, wenn im Termin die Anerkennung erfolgt?


LG
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Kayusha
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#2

16.03.2011, 10:27

Bei Anerkenntnis gibt es m. E. immer eine 1,2 Terminsgebühr.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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Liesel
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#3

16.03.2011, 10:31

Die TG nach 3104 fällt u. a. an, wenn Anerkenntnisurteil ergeht.
LEBE DEN MOMENT

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Kayusha
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#4

16.03.2011, 10:34

*kopfeinzieh*
Ja, davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen, dass dieses nach Anerkenntnis auch ergehen wird....?!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
light
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#5

16.03.2011, 11:05

Ja Anerkenntnisurteil ist ergangen. Aber bekommt man trotzdem die Terminsgebühr, obwohl kein Termin stattgefunden hat? Termin war nur angesetzt worden....
gkutes

#6

16.03.2011, 11:12

guggst du mal VV 3104 an. Dort steht es explizt drin
(§307 ZPO ist AU :wink: )
light
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#7

16.03.2011, 12:22

Danke.
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