eine Angelegenheit?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunrise85
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#1

16.03.2011, 09:00

Hallo,

wir müssen laufende Provisionsansprüche aus einen HV-Vertrag geltend machen. Monat für Monat. Ist das jeweils eine Angelegenheit und ich muss im nächsten Monat dann nur noch die Differenz aus den Erhöhten GW geltend machen? oder ist das alles eine eigene Angelegenheit?

weiter haben wir zwei Monate als eigene Angelegenheit außergerichtlich geltend gemacht und nun in einer Klage beide Forderungen geltend gemacht. Schaden für Mandant ist doch dann jeweils die 1,3 Gebühren + Auslagen abzgl. 0,65 aus Gesamtstreitwert oder? sollte es überhaupt stimmen, wenn wir die zwei Monate als eigene Angelegenheiten geltend gemacht haben.

Viele Grüße
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Anahid
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#2

16.03.2011, 13:02

Also ganz ehrlich....wenn ich Monat für Monat die Provisionsansprüche durchsetzen muss, weil der Gegner nicht bereit ist, diese selbst zu zahlen, dann ist das m.E. immer wieder eine neue Angelegenheit.

Bezüglich Deiner weiteren Frage stellt sich mir die Frage, ob Ihr die beiden Monate in einem einzigen Anschreiben außergerichtlich geltend gemacht habt oder ob hier zwei Anschreiben gemacht wurden (z.b. eins im Januar, eins im Februar) und dann anschließend über beide Beträge eine Gesamtklage eingereicht wurde?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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