Tachchen
Ja und mal wieder kommt ne Anrechnungsfrage . Hoffe jemand von euch kann mir helfen. Habe so gut wie nie mit MV zu tun
Kurze Sachverhaltsschilderung:
Wir forderten Gegner mit Aufforderungsschreiben auf. Darauf reagierte er nicht. Sodann beantragen wir MB, der Gegner legte Widerspruch ein. Es kam zum streitigen Verfahren, GT wurde anberaumt, Gegner erschien nicht, VU ist ergangen.
Nun soll ich einen KFA machen und habe so gar keinen Durchblick mehr, was die Anrechnung angeht
Zunächst ist noch zu sagen, dass wir an unseren Mandanten bislang noch gar nichts abgerechnet haben und die Geschäftsgebühr aus im VU mit tituliert haben.
Wie stelle ich jetzt meinen KFA richtig?
Bitte um dringende Hilfe, auch wenn ihr es sicherlich schon leid seid
LG
Hilfe!!! KFA/ Anrechnung - mal wieder :-(
- Liesel
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Hast du zumindest einen kleinen Vorschlag?
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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GeschG gehört nicht in den KfA, die kannst du nur gegenüber dem Mandanten abrechnen. Da diese aber tituliert ist, bekommst er die vom Gegner erstattet.
1,0 MB-Gebühr
abzügl. 0,65 GeschG
PTE, MwSt (PTE aus der vollen MB-Gebühr)
1,3 VG
abzügl. 1,0 MB-Gebühr
0,5 TG
PTE, MwSt.
1,0 MB-Gebühr
abzügl. 0,65 GeschG
PTE, MwSt (PTE aus der vollen MB-Gebühr)
1,3 VG
abzügl. 1,0 MB-Gebühr
0,5 TG
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Oh man, ich hasse diesen Quark.
Mei Azubine meinte eben, sie hätte das anders gelernt .
Wir prüfen das noch ma. Ich würde mich hierzu morgen noch ma melden. In der Hoffnung, du bist dann auch da
Mei Azubine meinte eben, sie hätte das anders gelernt .
Wir prüfen das noch ma. Ich würde mich hierzu morgen noch ma melden. In der Hoffnung, du bist dann auch da
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- Forenfachkraft
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Wunderschönen guten Morgen an alle
Also ich hab hier eben Unterlagen von meiner Azubine liegen. Die haben das in der Schule so gelernt, dass man den Rest der MB-Gebühr, also die 0,35 lediglich auf die VG anrechnet. !!!????
Was ist denn nun richtig??? Ich dreh hier durch
HILFEEEEE
Also ich hab hier eben Unterlagen von meiner Azubine liegen. Die haben das in der Schule so gelernt, dass man den Rest der MB-Gebühr, also die 0,35 lediglich auf die VG anrechnet. !!!????
Was ist denn nun richtig??? Ich dreh hier durch
HILFEEEEE
Also ich würde allerdings auch wie liesel abrechnen. Steht ja auch drin, dass die auf eine Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet wird.
Hatte meine Ausbildung 2008 abgeschlossen und das damals auch so gelernt und bis dato immer so abgerechnet. Gabs mal irgendeine Änderung die ich verpasst hab?
Hatte meine Ausbildung 2008 abgeschlossen und das damals auch so gelernt und bis dato immer so abgerechnet. Gabs mal irgendeine Änderung die ich verpasst hab?
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Ich rechne auch immer die 1,0 Geb. MB auf die Verfahrensgebühr an.
@ Jennox: was lernen denn die Azubis bei Euch? Oder sie hat da was falsch verstanden ...
@ Jennox: was lernen denn die Azubis bei Euch? Oder sie hat da was falsch verstanden ...
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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