Hilfe!!! KFA/ Anrechnung - mal wieder :-(

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#21

16.03.2011, 11:29

Ich habe auch 2009 in Hamburg meine Ausbildung beendet und dort wurde mir das nicht so beigebracht, wie deiner Azubine, sondern, dass die ganze VG abzuziehen ist. Aber die Lehrer sind da manchmal schon komisch. Musste meinen auch oft korrigieren. :roll:
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#22

16.03.2011, 11:51

:senf
Hab gerade nochmal nachgeschaut in der neuesten Auflage Fälle und Lösungen RVG, dort wird überall die volle MB-Geb. angerechnet.
Deine Azubine sollte die Lehrerin mal fragen, aus welchem Buch sie das abgeschrieben hat...
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17605
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#23

16.03.2011, 12:52

Das Problem ist hier eindeutig das Abstraktionsprinzip. Die Geschäftsgebühr hat rein gar nichts mit der Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens zu tun.

Im Gesetz steht, dass die Geschäftsgebühr hälftig und bis höchstens 0,75 auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Somit bleibt dir also mindestens eine hälftige Geschäftsgebühr. Hier wird also die Geschäftsgebühr geschmälert, nicht die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens und darum bleibt Dir nicht, wie Du schreibst, nur eine 0,35 VG aus dem Mahnverfahren, sondern erstmal eine 1,0 VG aus dem Mahnverfahren und eine 0,65 (in der Regel) GG aus der außergerichtlichen Tätigkeit.

Wenn auf das Mahnverfahren ein streitiges Verfahren folgt, ist die VG aus dem Mahnverfahren auf die VG aus dem streitigen Verfahren anzurechnen. Da Deine VG aus dem Mahnverfahren 1,0 beträgt, ist die auch in voller Höhe anzurechnen.

Ich hoffe, ich hab das jetzt mal so umschrieben, dass es für Dich klar ist und das druckst Du aus und legst es der Lehrerin vor, die vom Abstraktionsprinzip keine Ahnung zu haben scheint :wink:

Die Abrechnung von Liesel ist absolut korrekt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
gkutes

#24

16.03.2011, 12:59

Abstraktionsprinzip
das bräuchte ich jetzt auch näher erklärt

mE bedeutet Anrechnung "Abzug oder Berücksichtigung einer erbrachten Leistung"
demgemäß würde sich hier schon die VG verringern
Gina

#25

16.03.2011, 13:30

@Anahid:
Mit dem Abstraktionsprinzip würde ich das jetzt auch nicht in Einklang bringen wollen. Aber vom Grundsatz hast du natürlich recht.
Jennox
Forenfachkraft
Beiträge: 134
Registriert: 21.10.2009, 14:27
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Dresden

#26

16.03.2011, 14:14

Ach herje. Na wenn das ma kein Durcheinander ist :shock:

Also meine Azubine spricht morgen noch mal mit ihrer Lehrerin und so lang muss meine Akte nun warten.
Ich kannte es bisher auch nur mit der 1,0 Gebühr anrechnen, aber der Einwand meiner Azubine hat mich voll ausn Konzept gebracht :roll:

Also, ich werde dann Freitag berichten, was die Lehrerin von sich gegeben hat.

Auf jeden Fall danke ich allen, die sich hier beteiligt haben und mir geholfen haben

:thx

Bis Freitag dann
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#27

16.03.2011, 14:21

Die Antwort der Lehrerin interessiert mich brennend! :mrgreen:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#28

16.03.2011, 14:23

Mich würde auch interessieren, welche Lehrerin das war. Vielleicht kenn ich die :mrgreen:
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Jennox
Forenfachkraft
Beiträge: 134
Registriert: 21.10.2009, 14:27
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Dresden

#29

22.03.2011, 10:16

So, jetzt endlich habe ich mal n bissl Luft, um Klarheit zu bringen. :lol:

Also mei Azubine hat ihre Lehrerin am Donnerstag darauf angesprochen. Und die meinte dann:
Es sind beide Varianten möglich. Die, die mei Azubine gelernt bekommen hat, ist jedoch umstritten und die entsprechende Rechtssprechung hatte sie wohl nicht dabei..... Ohne Worte!!! So, wie ihr mir das alle gesagt habt, ist es aber auch richtig und dabei bleib ich jetzt auch. Fang jetzt ni an, ne umstrittene Variante im KFA zu beantragen und schlag mich dann ewig mit dem Rechtspfleger rum.

Also ihr Lieben!!! Ihr hattet alle Recht, aber mei kleine Azubine war auch im Recht ;-)

Ich danke euch allen
gkutes

#30

22.03.2011, 10:33

und warum lehrt sie die umstrittene Variante? oder wenn schon, warum dann nicht wenigstens beide Varianten? *kopfschüttel*
Zuletzt geändert von gkutes am 22.03.2011, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten