Gebühren Beschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
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#1

15.03.2011, 10:59

Hallo zusammen,

ich habe zur Kostenfesetzung von meiner Chefin eine Akte hingelegt bekommen, aber ich weiß gar nicht, ob wir überhaupt Gebühren bekommen...

Wir vertreten die Beklagten. Die Klägerin hat gegen den Beschluss (Kosten gegeneinander) Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde wurde sofort abgeschmiert, dem LG vorgelegt und die haben auch die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Wir haben das ganze einfach laufen lassen und dazu gar nix geschrieben. Bekommen wir trotzdem die Gebühren für das Beschwerdeverfahren??? Im Beschluss steht, dass die Beschwerdeführerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Aber wir wurden ja eigentlich gar nicht tätig...
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Anahid
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#2

15.03.2011, 11:20

13 hat geschrieben:LS
Für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG ist eine irgendwie geartete Tätigkeit, insbesondere die Prüfung der Erfolgsaussichten, im Beschwerdeverfahren ausreichend. Die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich [Rn. 8].

OLG Rostock, Beschl. v. 21.04.2006 – 8 W 17/06

MDR 2006, 1194 = RVGreport 2006, 308 = OLGR Rostock 2006, 686 = juris (KORE 200232006)
Ein Blick ins Forum hier hätte die Frage beantwortet.
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SSchall
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#3

15.03.2011, 11:25

:thx
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