Drittwiderspruch außergerichtlich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Quanika
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#1

14.03.2011, 18:46

Hallo alle Zusammen,

ich hab da mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir ja helfen:

Bei unserem Mandanten wurde durch den Gerichtsvollzieher gepfändet. Unter anderem waren aber auch Dinge dabei, die jemand anderem gehören. Wir haben also den Gläubiger angeschrieben und um Herausgabe gebeten. Dieser hat die Sache dann auch rausgegeben. Jetzt ist die Sache für uns beendet.

Jedoch weiß ich jetzt nicht, was ich abrechnen soll. Drittwiderspruchsklage haben wir nicht eingereicht. Wir haben ja nur ein Aufforderungsschreiben gemacht. Steht mir da eine 1,3 Geschäftsgebühr zu? - Wenn ja, aus welchem Gegenstandswert. Dieser Gegenstand ist ein Spielzeug (PlayStation) und noch ein paar andere Dinge, die man nicht wirklich in einen Wert umrechnen kann. Irgendwie steh ich hier auf dem Schlauch.

Vielleicht habt ihr ja eine Idee, jedenfalls würde ich mich tierisch freuen.

LG
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.03.2011, 11:00

1,3 GG ist richtig. Bezüglich des Gegenstandswertes musst Du halt schätzen. PlayStation dürfte ca. 200,00 € ausmachen und dann ist halt die Frage, was ungefähr für "andere Dinge" anzusetzen ist. Dir bleibt hier nur schätzen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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