Hallo zusammen,
Kann ich die Pflichtverteidigergebühren mit der an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuervoranmeldung aufrechnen?
Wenn ja, habt ihr ein Urteil parat?
Aufrechnung Pflichtverteidigervergütung mit Umsatzsteuer ?
- Anahid
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht. Aber die Frage kann auch wahrscheinlich eher ein Steuerberater beantworten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Hab ich auch schon gehört, daß Kollegen das ins Auge fassen. Urteile dazu hab ich nicht. Versuch es doch einfach.