Aufrechnung Pflichtverteidigervergütung mit Umsatzsteuer ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pyromane
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#1

14.03.2011, 13:02

Hallo zusammen,

Kann ich die Pflichtverteidigergebühren mit der an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuervoranmeldung aufrechnen?

Wenn ja, habt ihr ein Urteil parat?
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Anahid
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#2

14.03.2011, 15:34

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht. Aber die Frage kann auch wahrscheinlich eher ein Steuerberater beantworten.
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Adora Belle
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#3

14.03.2011, 15:47

Hab ich auch schon gehört, daß Kollegen das ins Auge fassen. Urteile dazu hab ich nicht. Versuch es doch einfach.
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