Gebühren für Bescheinigung nach § 850 k

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hummelgunde
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#1

11.03.2011, 11:07

Hallo,

hat schon jemand Gebühren abgerechnet für das Ausfüllen einer Bescheinigung nach § 850 k?
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.03.2011, 12:11

Hab ich nicht. Aber spontan würde ich jetzt sagen: 0,3 Gebühr 3309 VV RVG
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Hummelgunde
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#3

11.03.2011, 12:25

:thx und ein schönes WE
Das werde ich jetzt auch so machen.
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