fällt hier eine Terminsgebühr an?
Verfasst: 10.03.2011, 09:28
Liebe Kolleginnen,
habe in einer Abrechnungsfrage, in der ich hinsichtlich der Terminsgebühr etwas unsicher bin eine Frage
Sachverhalt:
Eheleute sind geschieden.
Nach der Scheidung beantragt die geschiedene Ehefrau den Versorgungsausgleich durchzuführen (kurze Anmerkung: warum nach der Scheidung, kann ich nicht sagen, vielleicht hat es was damit zu tun, dass das Scheidungsverfahren in Holland lief ).
Es wurde hin und her geschrieben, die üblichen VA-formulare vorgelegt und irgendwann bekamen wir dann vom AG „eine unverbindliche Berechnung des VA, zu der wir innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen können. Danach würde das Gericht das Verfahren abschließen. Eine mündliche Verhandlung ist nicht geplant.
Danach erging dann auch der Beschluss bezüglich der Übertragung.
Kann hier dennoch eine TG abgerechnet werden ?
Also schriftliches Verfahren etc. wurde nicht ausdrücklich angeordnet, lediglich eben der Hinweis das mündliche Verhandlung nicht geplant ist.
habe in einer Abrechnungsfrage, in der ich hinsichtlich der Terminsgebühr etwas unsicher bin eine Frage
Sachverhalt:
Eheleute sind geschieden.
Nach der Scheidung beantragt die geschiedene Ehefrau den Versorgungsausgleich durchzuführen (kurze Anmerkung: warum nach der Scheidung, kann ich nicht sagen, vielleicht hat es was damit zu tun, dass das Scheidungsverfahren in Holland lief ).
Es wurde hin und her geschrieben, die üblichen VA-formulare vorgelegt und irgendwann bekamen wir dann vom AG „eine unverbindliche Berechnung des VA, zu der wir innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen können. Danach würde das Gericht das Verfahren abschließen. Eine mündliche Verhandlung ist nicht geplant.
Danach erging dann auch der Beschluss bezüglich der Übertragung.
Kann hier dennoch eine TG abgerechnet werden ?
Also schriftliches Verfahren etc. wurde nicht ausdrücklich angeordnet, lediglich eben der Hinweis das mündliche Verhandlung nicht geplant ist.