Welcher Streitwert??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
MandyS
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#1

28.02.2011, 09:48

Guten Morgen!

Ich hab mal eine Frage. Ich steh gerade auf dem Schlauch. Und zwar möchte ich eine PKH-Abrechnung machen und wir haben vom Gericht einen Beschluss über den Streitwert, der wie folgt lautet:

1.600 € für Vergleich
1.500 € für Verfahren ab 06.07.2010
1.600 € für Verfahren ab 07.07.2010 bis 15.08.2010
2.300 € ab 16.08.2010

welchen Streitwert nehm ich jetzt für die Abrechnung???

Viele Dank für schnelle Antworten!! :D
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#2

28.02.2011, 09:54

Vorschlag? :wink

Außerdem wäre vielleicht etwas mehr Sachverhalt hilfreich. Warum Streitwertänderung? Wann Vergleichsabschluß? Wann Termine?
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#3

28.02.2011, 10:08

Es fand ein Gerichtstermin statt.....

Es handet sich um einen Arbeitsrechtsstreit, wegen rückständigen Arbeitslohn.

Vergleich wurde von Gegenseite vorgeschlagen und wir haben den so angenommen.. Vergleich wurde protokolliert. Gegenseite hatte 1.600 € angeboten.

Klage wurde eingereicht über die 1.500 €
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#4

28.02.2011, 10:24

Hm, immer noch nicht so ganz aussagekräftig.

SW ab 16.08.2010 :arrow: 2.300,00 Euro :arrow: Wurde der Vergleich vor der Streitwerterhöhung geschlossen, da Vergleichswert nur auf 1.600,00 Euro festgesetzt wurde?

Was ist am 07.07.2010 bzw. 16.08.2010 passiert, daß der Streitwert jeweils erhöht wurde? Wann fand der Termin statt?
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#5

28.02.2011, 10:32

Vergleich wurde am 06.12.2010 geschlossen.

Termin fand am 17.08.2010 statt.

Zwischen dem 07.07.2010 und 16.08.2010 ist nichts weiter passiert, außer das uns PKH bewilligt wurde.
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#6

28.02.2011, 10:39

Irgendwas stimmt hier nicht. Ist ggf. die Klage erhöht worden? Oder wurden weitere Ansprüche (Zeugniserteilung, Herausgabe Arbeitspapiere etc.) geltend gemacht. Die Streitwerte ändern sich doch nicht von allein.

Wenn der Vergleich am 06.12.2010 geschlossen wurde, warum wurde dort der Vergleichswert nur auf 1.600,00 Euro festgesetzt (Vergleich nur über einen Teil?)?
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#7

28.02.2011, 10:52

Sorry, hab ich übersehen!! Ich hab die Akte erst seit kurzem übernommen.....

Klage über 1.500 beantragt für Monat Mai über Arbeitsvergütung-

Dann haben wir erweitert für den Monat Juli Arbeitslohn, auch über 1.500...
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#8

28.02.2011, 11:03

Kann immer noch nicht stimmen, das wären ja 3.000,00 Euro. Guck dir mal die Akte genau an, was ab Klageeinreichung gemacht wurde.
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#9

28.02.2011, 11:14

:D also ich habs jetzt...die zwei Arbeitslöhne sind erst in brutto angegeben worden...aber netto waren es 1150 €...somit erklären sich jetzt die 2300 €-...also nehme ich die 2300 € jetzt?
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#10

28.02.2011, 11:18

Und warum beträgt der Vergleichwert nur 1.600,00 Euro? Sorry, aber so richtig werde ich aus deinem Sachverhalt nicht schlau.

Wenn der Bruttolohn eingeklagt war, ist doch eigentlich dieser Betrag streitwertrelevant.
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