Abgetrennten Versorgungsausgleich abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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fruchtzwergi
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#1

24.02.2011, 16:00

:bahnhof und deshalb muss ich mich hier mal wieder austauschen bzw. belehren lassen...

Es geht um eine Scheidungssache. EL leben seit 2007 getrennt, SchA wurde Mitte 2010 eingereicht, weil EL vorher keinen Grund dafür gesehen haben.

Am 27.08.10 war Verhandlung und das Scheidungsurteil ist seit eben diesem Tag rechtskräftig.

Soweit so gut... Kommen wir nun aber zu meinem Problem.

Im Protokoll steht:

Das Versorgungsausgleichsverfahren wird gem. § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG abgetrennt. (...)

SW für das Scheidungsverfahren wird festgesetzt auf 7.932 €.

Lt. Urteil werden Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.

Meine Kollegin hat nun gegenüber dem Mdt. abgerechnet. Allerdings NUR die Scheidung, weil keiner drauf geachtet hat, dass VA abgetrennt worden ist. Da Mdt. nicht zahlt, hat sie unsere Vergütung festsetzen lassen.

Jetzt haben wir den Beschluss VA bekommen. Dort wird der Verfahrenswert für VA mit 2.379,60 € angegeben.

Nun meine Frage: Wie rechne ich das gegenüber unserem Mdt. ab? Muss ich die beiden Werte zusammenrechnen oder eine gesonderte Rechnung für VA machen? Wenn gesonderte Rg. ganz normal mit 3100 usw.?!

Ich hab absolut keine Ahnung.. :ka

Danke schonmal für eure Hilfe.
Kitty
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#2

24.02.2011, 16:26

Hier liegt eine Angelegenheit vor mit der Folge, dass die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten abzurechnen sind.
LittleMama
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#3

25.02.2011, 13:09

Jup, Gebühren aus Scheidung + VA!
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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fruchtzwergi
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#4

01.03.2011, 10:53

Und die geleisteten Zahlung des Mdt. zieh ich dann davon ab?
Muss ich die Festsetzung unserer Vergütung irgendwie berücksichtigen?
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fruchtzwergi
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#5

14.03.2011, 16:42

Keiner einen Tipp für mich?! :?
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Anahid
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#6

14.03.2011, 17:47

Die bereits gezahlten Gebühren ziehst Du ab. Bei der Berechnung gegenüber dem Mandanten musst Du die festgesetzten Gebühren nicht berücksichtigen. Sollte die Mandantin allerdings erneut nicht zahlen und Du wieder eine Kostenfestsetzung beantragen müssen, dann musst Du bei der Kostenfestsetzung die gezahlten Beträge abziehen und den bereits durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Betrag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sam29

#7

14.03.2011, 21:33

Wieso Abrechnung. Ist denn das Verfahren über den VA überhaupt erledigt?
Zaubermaus007
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#8

15.03.2011, 09:09

Sam29 hat geschrieben:Wieso Abrechnung. Ist denn das Verfahren über den VA überhaupt erledigt?
Hab ich so verstanden, sie hat gesagt, sie hat den Beschluss über den VA mit Wertfestsetzung erhalten...
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fruchtzwergi
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#9

15.03.2011, 09:43

Sam29 hat geschrieben:Wieso Abrechnung. Ist denn das Verfahren über den VA überhaupt erledigt?
Ja, das Verfahren ist nun auch was den VA betrifft, erledigt.
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